Nahe Angehörige kommen unter die Lupe

Arbeitsverträge insbesondere mit Ehegatten und Kindern bringen nur dann Steuervorteile, wenn sie so formuliert sind wie Arbeitsverträge mit anderen Mitarbeitern.

Die Arbeitsverträge für Hans Feuchtners Töchter Laura (l.) und Julia müssen dieselben Regelungen enthalten wie für alle anderen Mitarbeiter. Bild: Dietmar Fund
Die Arbeitsverträge für Hans Feuchtners Töchter Laura (l.) und Julia müssen dieselben Regelungen enthalten wie für alle anderen Mitarbeiter. Bild: Dietmar Fund
Redaktion (allg.)
Steuerrecht

In kleinen und mittelgroßen Unternehmen arbeiten häufig neben dem Unternehmensinhaber nahe Angehörige als Vollzeit- oder Aushilfskräfte mit. Das macht aus betriebswirtschaftlicher Sicht häufig auch Sinn. Es kann insbesondere in den Anfangsjahren helfen, das Überleben kleiner Unternehmen zu sichern. Auch aus steuerlicher Sicht kann die Beschäftigung von Angehörigen, vor allem Ehegatten oder Kindern, Vorteile mit sich bringen.

Dieser Inhalt kann nur von angemeldeten Abonnenten vollständig gelesen werden. Er ist Teil der Online-Ausgabe des Print-Magazins. Sie können uns unverbindlich und kostenlos im Probeabo testen, mit dem Sie zwei Ausgaben kostenlos erhalten. Die Online-Ausgabe des Print-Magazins können Sie jedoch nur im Jahres- oder Studentenabo lesen.

Als Abonnent können Sie mit Ihrer Leistungsempfänger-Nummer einen Abo-Account eröffnen und das komplette Magazin online lesen:

Sie haben Fragen? Wir helfen Ihnen gerne:

Vielen Dank für Ihr Verständnis. Unsere News, Fotostrecken, Videos und anderen Online-Services, wie bspw. unseren Newsletter, stellen wir Ihnen auch weiterhin kostenslos zur Verfügung.

◂ Heft-Navigation ▸

Artikel Nahe Angehörige kommen unter die Lupe
Seite 20 bis 21 | Rubrik Recht & Steuern
Logobanner Liste (Views)