Die sozialversicherungs- und steuerrechtlichen Vorteile eines Minijobs, insbesondere die Pauschalbesteuerung von 2 Prozent statt der normalen Einkommensbesteuerung, wollte ein in zwei Personenbeförderungsunternehmen Angestellter nutzen. Diese beiden Firmen hatten allerdings dieselbe Person als Betriebsinhaber. Laut der Arbeitsverträge war der Mitarbeiter mit der Hauptbeschäftigung als Taxifahrer in der einen Firma tätig. Im Rahmen eines Minijobs war er zudem als Innendienstmitarbeiter, der mit der Bearbeitung von Agenturanfragen und Ähnlichem betraut war, in der anderen Firma tätig.
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