Arbeitsschutz kann Corona-Tests rechtfertigen

Das Bundesarbeitsgericht hat Arbeitgebern bescheinigt, dass sie auf der Grundlage eines betrieblichen Hygienekonzepts Corona-Tests verlangen dürfen. Bild: BAG
Das Bundesarbeitsgericht hat Arbeitgebern bescheinigt, dass sie auf der Grundlage eines betrieblichen Hygienekonzepts Corona-Tests verlangen dürfen. Bild: BAG
Dietmar Fund

Der Arbeitgeber kann zur Umsetzung der ihn treffenden arbeitsschutzrechtlichen Verpflichtungen berechtigt sein, auf Grundlage eines betrieblichen Schutz- und Hygienekonzepts Corona-Tests einseitig anzuordnen: Diesen Leitsatz hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) am 1. Juni 2022 zu einem Fall verkündet, der das Aktenzeichen 5 AZR 28/22 trägt. Das Gericht erläutert in seiner Pressemitteilung die dem Urteil zugrundeliegenden Grundsätze.

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Artikel Arbeitsschutz kann Corona-Tests rechtfertigen
Seite 28 | Rubrik Recht & Steuern
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