Keine Sonderrechte für Berufskraftfahrer

Für Berufskraftfahrer ergeben sich im Zusammenhang mit der Entziehung der Fahrerlaubnis und ordnungsbehördlichen Maßnahmen zentrale Punkte aus einem aktuellen Beschluss des nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgerichts vom 23. Juni 2025.
Weder behauptetes Wohlverhalten noch Existenzgefährdung schützen Berufsfahrer vor Fahr­erlaubnis­entzug. Bild: Andrey Popov/stock.adobe.com
Weder behauptetes Wohlverhalten noch Existenzgefährdung schützen Berufsfahrer vor Fahr­erlaubnis­entzug. Bild: Andrey Popov/stock.adobe.com
Redaktion (allg.)
Fahrerlaubnisentzug

Der Befassung des OVG vorausgegangen war die Entscheidung des erstinstanzlich zuständigen Verwaltungsgerichts, welches die Entziehung der Fahrerlaubnis des LKW-Fahrers durch Ordnungsverfügung der Verkehrsbehörde aus dem Oktober 2020 für rechtmäßig gehalten hatte. Aus dem Umstand, dass der Kläger das angeforderte medizinisch-psychologische Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung nicht innerhalb der gesetzten Frist beigebracht habe, durfte die Behörde auf dessen Nichteignung zum Führen von Kraftfahrzeugen schließen und ihm die Fahrerlaubnis entziehen.

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Artikel Keine Sonderrechte für Berufskraftfahrer
Seite 22 | Rubrik Recht & Steuern
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