Taxi-Chefs dürfen Corona-Test verlangen

Unbeschwerter kann man auf jeden Fall in Regionen Urlaub machen, die nicht als Risikogebiet eingestuft worden sind. Bild: Dietmar Fund
Unbeschwerter kann man auf jeden Fall in Regionen Urlaub machen, die nicht als Risikogebiet eingestuft worden sind. Bild: Dietmar Fund
Dietmar Fund

Grundsätzlich dürfen Mitarbeiter ihr Urlaubsziel frei bestimmen. Wenn es in einem Corona-Risikogebiet gelegen hat, müssen sie ihren Vorgesetzten aber darüber aufklären. Er kann dann verlangen, dass vor der Wiederaufnahme der Arbeit ein Corona-Test gemacht wird. Wer keinen negativ ausgefallenen Test vorlegen kann oder sich in eine 14-tägige häusliche Quarantäne begeben muss, dem kann der Arbeitgeber die Lohnfortzahlung verweigern. Darauf macht der Rechtsanwalt Yasin Tekin im Newsletter der Plattform anwalt.de aufmerksam.

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Artikel Taxi-Chefs dürfen Corona-Test verlangen
Seite 20 | Rubrik Recht & Steuern
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