Der Schutz personenbezogener Daten und Maßnahmen zur Bekämpfung von Corona-Infektionen stehen sich nicht entgegen. Laut Prof. Ulrich Kelber, dem Bundesbeauftragten für Datenschutz, sind Informationen zur Gesundheit sehr sensible Daten. Solange die Maßnahmen der Arbeitgeber und Dienstherren aber verhältnismäßig seien, stehe der Datenschutz der Infektionsbekämpfung nicht im Weg. Es könnten daher zum Beispiel personenbezogene Daten von Mitarbeitern, Gästen und Besuchern erhoben werden, um die Ausbreitung des Virus in der Mitarbeiterschaft bestmöglich zu verhindern.
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