Auch Taxi- und Mietwagenbetriebe müssen Mitarbeitenden, die nicht im Home Office arbeiten, weiterhin wöchentlich zwei Schnelltests zur Verfügung stellen und dafür Nachweise aufbewahren. Das sieht die am 1. Juli in Kraft tretende aktualisierte SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung vor.