Länder verzichten auf Fachkunde-Nachweis
Die Länder haben sich darauf verständigt, bei einer Erteilung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung für Taxen, Mietwagen und den gebündelten Bedarfsverkehr (FzF) ab dem 2. August 2021 vorerst auf den Nachweis der Fachkunde zu verzichten. Das schreibt das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung in einem Erlass vom 19. Juli 2021. Die Regelung soll gelten, „bis die Voraussetzungen für die Ausstellung des Fachkundenachweises geklärt und umgesetzt sind“. Von einer Befristung neuer FzF auf drei statt auf fünf Jahre wie in Bayern ist in Niedersachsen nicht die Rede.
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