Taxi-Minijobber dürfen seit Juli 2021 wieder weniger arbeiten

Mit jeder Erhöhung des Mindestlohns – hier der ab dem 1. Juli 2021 gültige von 9,60 Euro – geht es für Taxi- und Mietwagenbetriebe noch mehr ans Eingemachte. Bild: Dietmar Fund
Mit jeder Erhöhung des Mindestlohns – hier der ab dem 1. Juli 2021 gültige von 9,60 Euro – geht es für Taxi- und Mietwagenbetriebe noch mehr ans Eingemachte. Bild: Dietmar Fund
Dietmar Fund

Weil seit der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns die Arbeitszeit von Minijobbern faktisch begrenzt ist, müssen Taxi- und Mietwagenbetriebe höllisch aufpassen, dass ihre 450-Euro-Kräfte nicht plötzlich zu viele Stunden arbeiten. Darauf weisen die Gesamtverbände VDV Rheinland e.V. und der Verband des Verkehrsgewerbes Rheinhessen hin. Der Mindestlohn wurde zum 1. Juli zwar „nur“ um 10 Cent von 9,50 auf 9,60 Euro erhöht, doch dadurch dürfen die Aushilfen nur noch 46,87 statt 47,36 Stunden arbeiten. Das muss in der Lohnbuchhaltung berücksichtigt werden.

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Artikel Taxi-Minijobber dürfen seit Juli 2021 wieder weniger arbeiten
Seite 18 | Rubrik Gewerbepolitik
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