Taxi-Minijobber dürfen ab Juli weniger arbeiten

Mit der Erhöhung des Mindestlohns zum 1. Juli 2021 müssen Taxi- und Mietwagenbetriebe erneut aufpassen, dass ihre Minijobber nicht zu viele Stunden arbeiten.

Mit jeder Erhöhung des Mindestlohns – hier der ab dem 1. Juli 2021 gültige von 9,60 Euro – geht es für Taxi- und Mietwagenbetriebe immer mehr ans Eingemachte. (Foto: Dietmar Fund)
Mit jeder Erhöhung des Mindestlohns – hier der ab dem 1. Juli 2021 gültige von 9,60 Euro – geht es für Taxi- und Mietwagenbetriebe immer mehr ans Eingemachte. (Foto: Dietmar Fund)
Dietmar Fund

Weil seit der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns die Arbeitszeit von Minijobbern faktisch begrenzt ist, müssen Taxi- und Mietwagenbetriebe auch in dieser Woche wieder höllisch aufpassen, dass ihre 450-Euro-Kräfte nicht plötzlich zu viele Stunden arbeiten. Darauf weisen die Gesamtverbände VDV Rheinland e.V. und der Verband des Verkehrsgewerbes Rheinhessen hin.

Der Mindestlohn erhöht sich zum 1. Juli zwar „nur“ um 10 Cent von 9,50 auf 9,60 Euro, doch dadurch dürfen die Aushilfen nur noch 46,87 statt 47,36 Stunden arbeiten. Das muss natürlich in der Lohnbuchhaltung berücksichtigt werden. Die Verbände empfehlen daher, die Arbeitsverträge zu überprüfen und gegebenenfalls Stundenreduzierungen zu vereinbaren, damit die Entgeltgrenze von 450 Euro nicht überschritten wird.

Diese Verdienstgrenze anzuheben, ist zwar politisch immer mal wieder gefordert worden, aber mehrheitsfähig war es bislang nicht.

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