Bayern: Testpflicht gilt auch für Mietwagenbetriebe
Nach der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr vom 9. November 2021 gelten für Firmen mit mehr als zehn Beschäftigten einschließlich des Inhabers verschärfte Zugangsregelungen. Die Mitarbeitenden müssen entweder vollständig gegen das Corona-Virus geimpft oder genesen oder regelmäßig getestet sein. Diese Pflicht gilt zwar nicht für den Personennah- und Fernverkehr oder die Schülerbeförderung, aber auch für Mietwagenbetriebe mit mehr als zehn Beschäftigten. Darauf hat der Landesverband Bayerischer Taxi- und Mietwagenunternehmen e.V. in einem Rundschreiben hingewiesen.
Der Verband begründet das mit dem Hinweis, dass der Mietwagenverkehr nicht unter den öffentlichen Personennahverkehr falle. Laut dem Vorsitzenden des Landesverbands, Thomas Kroker, handelt es sich hier nicht um eine Interpretation der Rechtslage durch den Verband, sondern um eine Aussage des bayerischen Verkehrsministeriums. Das Ministerium habe noch keine Lösung für Mischbetriebe, die sowohl Taxis als auch Mietwagen einsetzen. Eine solche Unklarheit gebe es auch bei Busbetrieben, die im Linienverkehr tätig sind, aber auch Reiseverkehre betreiben.
Da die Bundesländer unterschiedlich auf das aktuelle Hochschnellen der Covid-19-Neuinfektionen reagieren, kann man Taxi- und Mietwagenunternehmern und –unternehmerinnen nur raten, sich über die jeweilige Lage in ihrem Bundesland zu informieren. Außer Bayern, das bei den Neuinfektionen derzeit besonders schlecht dasteht, haben auch Baden-Württemberg, Sachsen und Thüringen mit schärferen Maßnahmen auf die hohen Inzidenzzahlen reagiert. Laut Patrick Meinhard, dem Bundesgeschäftsführer des Taxi- und Mietwagenverbands Deutschland (TMV), liegen dem Dachverband noch keine Erkenntnisse aus anderen Bundesländern zur verschärften Testpflicht vor.
Tobias Lang, Geschäftsführer des Verbandes des Verkehrsgewerbes Baden e.V., hat von seinem Ministerium noch keine Informationen zur Thematik erhalten. Laut Holger Tenfelde, dem stellvertretenden Geschäftsführer des Verbandes des württembergischen Verkehrsgewerbes, gibt es in Baden-Württemberg „nichts Spezielles“ für Mietwagenunternehmen und es werde nicht zwischen Taxis und Mietwagen unterschieden. Auch Martin Kammer, Hauptgeschäftsführer des Landesverbandes Thüringen des Verkehrsgewerbes (LTV), hat von seinem Ministerium noch nichts Vergleichbares gehört.
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