Rheinland-Pfalz öffnet Impfungen auch für Taxibranche

Laut dem Dachverband MOLO können sich jetzt alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Taxi- und Mietwagenunternehmer zur Corona-Schutzimpfung anmelden.

In Rheinland-Pfalz (hier ein Motiv aus Koblenz) können nun alle Mitarbeitenden von Taxi- und Mietwagenbetrieben einen Impftermin vereinbaren. (Foto: Dietmar Fund)
In Rheinland-Pfalz (hier ein Motiv aus Koblenz) können nun alle Mitarbeitenden von Taxi- und Mietwagenbetrieben einen Impftermin vereinbaren. (Foto: Dietmar Fund)
Dietmar Fund

Seit dem 23. April 2021 können sich in Rheinland-Pfalz alle Impfwilligen der Prioritätsgruppe III einen Termin für eine Corona-Schutzimpfung zuteilen lassen. Somit könnten sich nun alle Beschäftigten in einem Unternehmen der „kritischen Infrastruktur“ unabhängig von ihrer Stellung im Unternehmen registrieren. Das teilt der Verband MOLO Mobilität und Logistik Rheinland-Pfalz e.V. mit.

Wie der Verband erläutert, müssen die Beschäftigten dazu ein Formular ausfüllen, das ihr Unternehmen bestätigen muss. Sie müssen es dann beim Impfzentrum vorlegen. Das für die Taxi- und Mietwagenbranche relevante Kreuzchen muss dabei in der Rubrik „Transport und Verkehr“ gesetzt werden. Das Formular kann im Downloadbereich dieser Meldung als pdf-Dokument heruntergeladen werden. Die Landesregierung hält es mit vielen weiteren Informationen auf ihrer Internetseite zur Corona-Impfung bereit.

Der Verband MOLO betont, dass es den Mitarbeitenden freistehe, ob sie sich impfen lassen möchten oder nicht. Unternehmerinnen und Unternehmer sollten ihre Teams aber über ihren bevorzugten Impf-Anspruch informieren, ihnen mitteilen, wo sie weitere Informationen erhalten können, und sie auf die nächstliegenden Impfzentren hinweisen. Sie hätten auch die Möglichkeit, beim zuständigen Impfzentrum Gruppentermine zu vereinbaren.

Wie bereits berichtet, hat der Verband auch erreicht, dass in Rheinland-Pfalz Mitarbeitende von Fahrdiensten für behinderte und pflegebedürftige Menschen ebenso in die Prioritätsgruppe II hochgestuft werden können wie Fahrerinnen und Fahrer, die regelmäßig Fahrten zu Grund-, Sonder-und Förderschulen durchführen. Sie bekommen dann noch schneller einen Impftermin als die in Gruppe III eingestuften Menschen.

Unternehmerinnen und Unternehmen aus anderen Bundesländern sollten prüfen, ob ihr zuständiges Ministerium ebenso verfährt. Darüber sollten auch die Landesverbände im Bilde sein.

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