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In zahlreichen Fällen ist das Taxi das Verkehrsmittel der Wahl, um körperlich eingeschränkte Personen zu befördern. Zwei Fälle aus Kassel und Diepholz zeigen, dass es sich lohnt, bei den zuständigen Behörden mit Nachdruck um Kostenerstattung zu ersuchen.
Während der CONFERENCE DAYS, die vom 10. bis 14. Juni stattfinden, gibt es unter anderem zwei interessante Sessions für Taxi- und Mietwagen- bzw. Busunternehmen.
Taxi-Unternehmer Olaf Köhler zieht die Reißleine und bietet zum Ende des Monats keine Privat- und Krankenfahrten mehr an. Damit wird es in Zukunft für Fahrgäste in Verden und Umgebung deutlich schwieriger, ein Taxi zu bekommen.
Eine zu Lasten der Beförderungsunternehmen formulierte Klausel wurde vom Sozialgericht in Halle/Saale gekippt. Taxiunternehmen können nicht zum Tarif-Vergleich mit den Mitbewerbern verpflichtet werden.
In den Pilotregionen Stadt Oldenburg und Landkreis Diepholz soll erprobt werden, wie man durch den Einsatz von Taxis bei einem Teil der Entlassfahrten Krankentransportwagen für wichtigere Aufgaben freihalten kann.
Für die Mitglieder der Fachvereinigung Personenverkehr Sachsen-Anhalt verhandelt der Thüringer Verband mit der AOK Sachsen-Anhalt über neue Einzelverträge, die seines Erachtens nicht auskömmlich sind.
Der Gesamtverband Verkehrsgewerbe Niedersachsen (GVN) hat Vereinbarungen zur Beförderung von nicht umsetzbaren Rollstuhlfahrenden gekündigt. Deshalb müssen die Betriebe nun Einzelvereinbarungen mit den Krankenkassen schließen.
Der nordrhein-westfälische Verband VSPV hat mit einem Gutachten erreicht, dass seine Mitglieder ab dem 1. Oktober 2023 und zu zwei weiteren Terminen deutlich mehr Geld für ihre Krankenfahrten bekommen.
Die Direktion Aschaffenburg will im Landkreis Miltenberg wegen einer neuen Taxitarifordnung, die keine Ermäßigungen für Krankenfahrten vorsieht, im Pflichtfahrgebiet keine Taxifahrten mehr abrechnen.
Auch im Landkreis Roth südlich von Nürnberg haben sich Taxibetriebe zusammengetan und weigern sich, nach dem neuen Tarifmodell der AOK Schwabach zu fahren, das sie als nicht kostendeckend ansehen.
Taxi- und Mietwagenbetriebe aus dem Landkreis Cham verweigern sich dem Wunsch der AOK Bayern, nur noch Besetztkilometer abzurechnen und Wartezeiten nicht zu vergüten.
Drei baden-württembergische Verbände haben neue Verträge über Krankenfahrten mit Taxis und Mietwagen abgeschlossen und damit gezeigt, dass ein gemeinsames Vorgehen auch auf Verbandsebene bessere Ergebnisse bringt.
Der Bundesverband Taxi und Mietwagen e.V. (BVTM) hat in einem Rundschreiben wichtige Hinweise zur Abwicklung von Krankenfahrten ab dem Jahr 2023 gegeben, die sich an Unternehmen, Patienten und Arztpraxen richten.
Die neue IG TX+MW Main Viereck e.V. möchte Kollegen ins Boot holen, die sich im Landkreis Miltenberg offenbar gegen die Anhebung des Taxitarifs auf ein auskömmliches Niveau ausgesprochen haben.
Die Erfolgsmeldung des Gesamtverbandes Verkehrsgewerbe Niedersachsen e.V. (GVN) war mit einer harschen Kritik an der Arbeit mancher Behörden verknüpft.
Der Bundesverband Taxi und Mietwagen e.V. (BVTM) bekam im Gespräch mit dem Patientenbeauftragten der Bundesregierung Unterstützung für die Entbürokratisierung und Digitalisierung der Krankenfahrten-Abwicklung.
Ein Mindesttarif für Mietwagen wäre auch als Maßnahme gegen Dumpingpreise bei Krankenfahrten sinnvoll. Taxiunternehmen können ihn aber nicht selbst beantragen.
Als Reaktion auf die Schließung eines großen Taxibetriebs hat die Klinikgruppe einen eigenen Fahrdienst gegründet und ehemalige Mitarbeitende des Taxibetriebs eingestellt.
Taxiunternehmer in Brandenburg an der Havel haben bei der Stadt zunächst Verständnis für ihre Weigerung gefunden, nicht zu den gesenkten Tarifen des Verbandes der Ersatzkassen (VDEK) zu fahren.
Taxiunternehmer dürfen Sozialversicherungsbeiträge, die sie an die Krankenkasse weiterleiten, nicht mit Außenständen dieser Kasse für Krankenfahrten verrechnen, hat das Sozialgericht Detmold geurteilt.
Bis Ende Mai 2022 bezahlt eine Reihe von Krankenkassen einen gegenüber dem April etwas gesenkten Zuschlag für Krankenfahrten mit Taxis und Mietwagen als Ausgleich für die schwierige wirtschaftliche Situation des mobilen Gewerbes.
Der Verband der Ersatzkassen hat sehr kurzfristig angekündigt, die Vergütungen ab Mai 2022 zu senken, anstatt sie an die stark erhöhten Kraftstoffpreise und die weiteren Erhöhungen des Mindestlohns anzupassen.
Talex mobile solutions hat seine Vermittlungssoftware taxi.de um einen Baustein für das Autobooking erweitert, das medizinische Einrichtungen an das jeweilige Transportunternehmen binden und die Abrechnung erleichtern soll.
Die einfache Erfassung und Übertragung der im Barcode gespeicherten Daten soll außer bei der Software TARIS bald auch über deren App-Anwendung im Fahrzeug möglich sein.
Der Verband des Verkehrsgewerbes Rheinland hat erreicht, dass für Krankenfahrten mit Taxis und Mietwagen ab dem 1. April 2022 ein Energiekosten-Zuschlag bezahlt wird.
Der Landesverband Thüringen des Verkehrsgewerbes (LTV) freut sich darüber, dass alle Krankenkassen in den beiden Bundesländern für Krankenfahrten mit Taxis und Mietwagen einen Kraftstoff-Zuschlag bezahlen möchten.
Alle Leistungserbringer im Bereich der sitzenden Krankenfahrten und damit auch Taxi- und Mietwagenbetriebe bekommen zunächst für sechs Wochen einen Zuschlag aufgrund der aktuellen gesamtwirtschaftlichen Situation.
Die Fachvereinigung Personenverkehr Sachsen-Anhalt holte sich die Unterstützung der Gesundheits- und Arbeitsministerin Petra Grimm-Benne für Gespräche mit den Krankenkassen.
Für Taxi- und Mietwagenbetriebe in Thüringen und in Sachsen-Anhalt will der Landesverband Thüringen des Verkehrsgewerbes (LTV) in Nachverhandlungen mit den Krankenkassen Zuschläge einfordern, die die hohen Spritpreise ausgleichen.
Auch ein Mietwagenunternehmen darf bestimmte Tragestühle bei Krankenfahrten einsetzen, ohne dass es sich damit gleich um einen Krankentransport handelt. Das geht aus einem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Schleswig-Holstein hervor.
Wegen der explodierenden Kosten und der Erhöhungen des Mindestlohns bis auf 12 Euro pro Stunde fordern die Fachvereinigung Personenverkehr Nordrhein und der Taxi- und Mietwagenverband Deutschland eine Anpassung der Taxitarife und der Kassenverträge für Krankenfahrten.
Der Landesverband für das Taxi- und Mietwagengewerbe Mecklenburg-Vorpommern e.V. hat die Betriebe dazu aufgerufen, keine Einzelverträge mit der DAK abzuschließen.
Gerade noch rechtzeitig für die große Bescherung hat der Bundesverband Taxi und Mietwagen seinen Mitgliedsbetrieben aktualisierte Merkblätter für Krankenfahrten geschickt.
Das Hamburger Softwareunternehmen Talex mobile solutions hat für die Nutzer seines Vermittlungssystems taxi.de einen Leitfaden für die Abrechnung von Krankenfahrten entwickelt.