Behörden in der Pflicht

In zahlreichen Fällen ist das Taxi das Verkehrsmittel der Wahl, um körperlich eingeschränkte Personen zu befördern. Zwei Fälle aus Kassel und Diepholz zeigen, dass es sich lohnt, bei den zuständigen Behörden mit Nachdruck um Kostenerstattung zu ersuchen.
 Bild: Planetfox auf Pixabay
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Redaktion (allg.)
Gelebte Inklusion

Sozialhilfe muss Taxifahrten bezahlen

Das Bundessozialgericht in Kassel hat entschieden, dass die Sozialhilfe für gehbehinderte Schüler die Kosten für Taxifahrten zur Schule übernehmen muss, wenn diese auf andere Weise nicht zur Schule kommen können. Das Gericht betonte, dass der Schulbesuch ein elementares Recht auf Teilhabe zur Bildung darstellt, für das die Behörde im Rahmen der Eingliederungshilfe aufkommen muss, unabhängig vom Einkommen der Eltern.

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Artikel Behörden in der Pflicht
Seite 20 | Rubrik Recht & Steuern
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