Krankenkassen in Thüringen und Sachsen-Anhalt zahlen Kraftstoff-Zuschlag

Der Landesverband Thüringen des Verkehrsgewerbes (LTV) freut sich darüber, dass alle Krankenkassen in den beiden Bundesländern für Krankenfahrten mit Taxis und Mietwagen einen Kraftstoff-Zuschlag bezahlen möchten.

In Thüringen und in Sachsen-Anhalt werden für Krankenfahrten jetzt Kraftstoff-Zuschläge bezahlt. (Symbolfoto: Dietmar Fund/Modelle: Busch, Rietze, Wiking)
In Thüringen und in Sachsen-Anhalt werden für Krankenfahrten jetzt Kraftstoff-Zuschläge bezahlt. (Symbolfoto: Dietmar Fund/Modelle: Busch, Rietze, Wiking)
Dietmar Fund

Alle Krankenkassen und Ersatzkassen in Thüringen und in Sachsen-Anhalt vergüten einen Kraftstoff-Zuschlag für Krankenfahrten. Das verkündete Martin Kammer, Hauptgeschäftsführer des Landesverbandes Thüringen des Verkehrsgewerbes e.V. (LTV), am 30. März 2022.

„Wir freuen uns sehr, dass die Kassen den Ernst der Lage erkannt und schnell reagiert haben, um keine Existenzen zu gefährden und letztlich die Versorgung ihrer Versicherten zu sichern“, schreibt Kammer in zwei Pressemitteilungen, die auf die beiden Bundesländer gemünzt sind. Bekanntlich betreut der LTV über seine ihm angegliederte Fachvereinigung Personenverkehr Sachsen-Anhalt auch Taxi- und Mietwagenbetriebe in seinem Nachbarland.

Zur Höhe des Kraftstoffzuschlags äußerte sich der LTV in seiner Pressemitteilung nicht. Wie Martin Kammer auf Anfrage von taxi heute erläuterte, sind die die Zuschläge der einzelnen Krankenkassen unterschiedlich und unterscheiden sich auch zwischen den beiden Bundesländern. Die Zuschläge der im vdek organisierten Ersatzkassen seien zwar innerhalb des jeweiligen Bundeslandes einheitlich, unterschieden aber ebenfalls zwischen Thüringen und Sachsen-Anhalt. Der LTV habe in Sachsen-Anhalt wegen der unterschiedlichen Vergütungsniveaus einen höheren Zuschlag als in Thüringen gefordert.

Wie taxi heute bereits berichtet hat, bezahlen die im Verband der Ersatzkassen (vdek) organisierten Ersatzkassen in Thüringen 14 Cent pro Besetztkilometer bei Sitzendfahrten in Pkw und 16 Cent pro Besetztkilometer bei Rollstuhlfahrten mit dafür speziell ausgerüsteten Fahrzeugen. In anderen Bundesländern gibt es auch Regelungen, die bei der Abrechnung nach gefahrenen Kilometern Zuschläge vorsehen, die dann etwas niedriger als die für Besetztkilometer sind.

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