Wie taxi heute kürzlich nach einem Hinweis eines Taxiunternehmers aus dem Land Brandenburg berichtet hat, versucht der Verband der Ersatzkassen (VDEK), im Bundesland Brandenburg die Konditionen für Krankenfahrten zu senken. Sie ignorieren damit, dass der Mindestlohn in diesem Jahr schon einmal angehoben wurde und am 1. Oktober 2022 erneut auf dann 12 Euro erhöht wird und dass es seit Beginn des russischen Krieges gegen die Ukraine zu enormen Kostensteigerungen gekommen ist. Das wollen nun auch Taxiunternehmen in der Stadt Brandenburg an der Havel nicht hinnehmen und führen Krankenfahrten von Patientinnen und Patienten der im VDEK organisierten Kassen nur noch gegen Barzahlung durch. Das berichtete der Brandenburger Kurier.
Die Tageszeitung zitierte unter anderem Rumen Jordanov, der außer seinem Taxibetrieb auch das Taxizentrum Berlin-Brandenburg leitet. Wie er taxi heute gegenüber erläuterte, wurden Krankenfahrten nach den bisher gültigen Vereinbarungen mit den Kassen bisher auf den ersten 25 Kilometern mit dem Taxitarif vergütet. Das sei nun gestrichen worden, was zu massiven Verschlechterungen führe. Jordanov hat deshalb die Stadtverwaltung gebeten, die Wirtschaftlichkeit der neuen Sondervereinbarung für den Bereich des Pflichtfahrgebietes zu prüfen, und das auch vor dem Hintergrund einer von der Stadt bewilligten Tarifanpassung zum 1. Oktober 2022.
Laut dem Zeitungsbericht hat die Stadtverwaltung die Rahmenvereinbarung geprüft und sei Anfang August zu dem Ergebnis gekommen, dass sie nicht tragbar sei und untersagte werde. Zwei Wochen später habe sie aber ein gegenteiliges Schreiben an die Unternehmen verschickt.
Auf Nachfrage von taxi heute teilte die Pressestelle der Stadt Brandenburg an der Havel mit „dass keine Zustimmungen zu Sondervereinbarungen durch die Stadt Brandenburg an der Havel erteilt wurden, da diese in der Stadt Brandenburg an der Havel nur einer Anzeigepflicht unterliegen. Somit wurden bisher auch keine Zustimmungen zu Sondervereinbarungen zurückgenommen. Patientenfahrten dürfen somit auch weiterhin stattfinden.“
Für Rumen Jordanov ist die Prüfung der Sondervereinbarung ein wichtiges Signal an alle Unternehmer, zu solchen Konditionen nicht zu fahren. Bestehende Vereinbarungen, die nicht zur Prüfung vorgelegt worden seien, seien von seinem Vorstoß nicht betroffen.
Jordanov möchte außer einer auskömmlicheren Vereinbarung mit dem VDEK auch einen Mindesttarif für Mietwagen im Pflichtfahrgebiet anschieben, der nach der Novelle des Personenbeförderungsgesetzes im Sommer 2021 möglich geworden ist. Vielerorts versuchen die Krankenkassen nämlich gerade, verstärkt Mietwagenunternehmen mit Krankenfahrten zu betrauen und so günstigere Tarife durchzudrücken.
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