LTV ruft Taxi- und Mietwagenbetriebe zur Kündigung der AOK-Verträge auf

Für die Mitglieder der Fachvereinigung Personenverkehr Sachsen-Anhalt verhandelt der Thüringer Verband mit der AOK Sachsen-Anhalt über neue Einzelverträge, die seines Erachtens nicht auskömmlich sind.

LTV-Hauptgeschäftsführer Martin Kammer warb auf der Mitgliederversammlung der Fachvereinigung Personenverkehr Sachsen-Anhalt einmal mehr für ein geschlossenes Auftreten den Kassen gegenüber, das den Thüringern bessere Konditionen für Krankenfahrten ermöglicht hat. (Foto: Dietmar Fund)
LTV-Hauptgeschäftsführer Martin Kammer warb auf der Mitgliederversammlung der Fachvereinigung Personenverkehr Sachsen-Anhalt einmal mehr für ein geschlossenes Auftreten den Kassen gegenüber, das den Thüringern bessere Konditionen für Krankenfahrten ermöglicht hat. (Foto: Dietmar Fund)
Dietmar Fund

Die AOK Sachsen-Anhalt hat am 3. November 2023 neue Einzelverträge an Taxi- und Mietwagenbetriebe verschickt, die die Durchführung von Krankenfahrten und die Vergütungen für Sitzend-Krankenbeförderungen beinhaltet. Sie ist nach Ansicht von Martin Kammer, Hauptgeschäftsführer des Landesverbandes Thüringen des Verkehrsgewerbes (LTV), nicht auskömmlich und würdigt die Leistungen der Unternehmer nicht. Deshalb schreibt er in einem am 4. November verschickten Sonder-Newsletter, den Vertragstext, aber auch die Vergütungen dürfte „kein vernünftiger Taxi- oder Mietwagenunternehmer“ einfach so unterschreiben.

Kammer hatte bereits ein Sondierungsgespräch mit der AOK Sachsen-Anhalt. Dabei wurde ihm eröffnet, dass man nicht mit ihm für alle Mitglieder verhandeln wolle, sondern nur kollektiv für diejenigen, die ihre AOK-Einzelverträge gekündigt hätten. Der Verhandlungsauftakt soll am 14. November 2023 sein.

Kammer empfiehlt, die AOK-Einzelverträge mit einer Musterkündigung des Verbandes zu kündigen und sie ihm per Post zuzusenden. Der Verband reiche diese Kündigungen dann fristgerecht bei der AOK Sachsen-Anhalt ein. Um Aufträge der Kasse müsse man trotz einer Kündigung nicht fürchten, denn jeder Unternehmer könne jederzeit wieder einen Vertrag zu den allgemeinen Konditionen schließen.

Die Musterkündigung können nur Mitglieder im geschlossenen Bereich der Homepage des LTV abrufen.

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