Taxiverbände arbeiten an Tarifanpassungen

Wegen der explodierenden Kosten und der Erhöhungen des Mindestlohns bis auf 12 Euro pro Stunde fordern die Fachvereinigung Personenverkehr Nordrhein und der Taxi- und Mietwagenverband Deutschland eine Anpassung der Taxitarife und der Kassenverträge für Krankenfahrten.

Weil Taxi- und Mietwagenbetriebe vor starken Kostensteigerungen stehen, tritt die Fachvereinigung für eine Erhöhung der Taxitarife und der Entgelte für Krankenfahrten ein. (Symbolfoto: Dietmar Fund/Modelle: Busch, Rietze, Wiking)
Weil Taxi- und Mietwagenbetriebe vor starken Kostensteigerungen stehen, tritt die Fachvereinigung für eine Erhöhung der Taxitarife und der Entgelte für Krankenfahrten ein. (Symbolfoto: Dietmar Fund/Modelle: Busch, Rietze, Wiking)
Dietmar Fund

Nicht nur wegen der vorgesehenen Erhöhungen des Mindestlohns auf bis zu 12 Euro pro Stunde ab dem 1. Oktober 2022, sondern auch wegen der explodierenden Kosten für Dieselkraftstoff, AdBlue und Werkstatt-Arbeiten braucht die Taxi- und Mietwagen-Branche dringend eine Anpassung ihrer Entgelte. Das schreibt die Fachvereinigung Personenverkehr Nordrhein Taxi – Mietwagen e.V. in ihrer Pressemitteilung vom 11. Februar 2022, die auch noch über den Taxi- und Mietwagenverband Deutschland (TMV) verbreitet werden soll.

Laut Verbandsgeschäftsführer Dr. Michael Stehr sind im Hinblick auf den neuen Mindestlohn in einigen Bezirken schon Tarifanträge gestellt beziehungsweise bereits 2021 gestellte aktualisiert worden. Eine Abfrage der Fachvereinigung bei den anderen Bezirken laufe und solle bald in Anträge auf „angemessene und rechtzeitige Anhebung der Taxitarife in den Taxitarifordnungen“ münden. Auf den noch im Februar sowie im März geplanten Bezirksversammlungen werde das auch ein Thema sein.

Vorbereitet würden auch Verhandlungen mit den Krankenkassen. Hier finde eine Koordination mit anderen Verbänden statt.

In Absprache mit dem TMV hat die Fachvereinigung beim Bundesminister für Gesundheit, Prof. Dr. Karl Lauterbach, „dringenden Bedarf für Änderungen des SGB V“ geltend gemacht. Lauterbachs Wahlkreis Leverkusen – Köln, in dem er seit 2005 durchgängig als Direktkandidat in den Deutschen Bundestag gewählt worden ist, liegt im Bereich der Fachvereinigung.

Ihm gegenüber fordern die Verbände, einige Ungerechtigkeiten abzuschaffen. So fragten sie, weshalb Patienten bis zu ihrem 18. Geburtstag zwar für Krankenfahrten einen Eigenanteil entrichten müssten, für Heilmittel jedoch nicht. Außerdem fordern sie, dass die Krankenkassen den Eigenanteil des Patienten wie bei den Heilmitteln auch bei Krankenfahrten bei ihm einfordern sollten, wenn der Leistungserbringer den Patienten erfolglos gemahnt habe.

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