Taxi-Spezialist: Mietwagen-Mindesttarif kann nur von der Genehmigungsbehörde ausgehen
Viele Taxiunternehmen würden gerne einen Mindesttarif für Mietwagen beantragen, um damit von außen in ihr Pflichtfahrgebiet drängende Mietwagenunternehmen abzuwehren und Dumpingpreise bei Krankenfahrten zu unterbinden. Sie können eine solche Maßnahme aber nur anregen, weil das novellierte Personenbeförderungsgesetz (PBefG) in diesem Punkt wie auch beim Taxitarif kein Antragsrecht für Unternehmer vorsieht. Das stellte Rechtsanwalt und PBefG-Kommentator Thomas Grätz am 30. September 2022 bei einem eineinhalbstündigen Online-Seminar klar. Er zog genau 531 Tage nach der Verkündung der PBefG-Reform eine erste Zwischenbilanz im Auftrag von Thomas Kroker, dem Vorsitzenden des Landesverbandes Bayerischer Taxi- und Mietwagenunternehmen e.V. Sie war auf die Genehmigungsbehörden in den rund 80 bayerischen Landkreisen und kreisfreien Städten zugeschnitten und hatte 41 Teilnehmende zu verzeichnen.
Bei den Mietwagen-Mindesttarifen habe der Gesetzgeber gut reagiert, befand der langjährige Geschäftsführer des ehemaligen Taxi-Dachverbands BZP und seines Nachfolgers BVTM, der ihn im November 2019 verabschiedet hatte. Hier gehe es um den Schutz „öffentlicher Verkehrsinteressen“, bei der eine „Prophetie“ oder eine Beeinträchtigung reiche, um tätig zu werden. Außer einem Mindesttarif könne seit der PBefG-Novelle auch ein Höchst-Entgelt festgelegt werden, ebenso ein Mindest-Entgelt für Krankenfahrten, um das örtliche Taxigewerbe nicht zu verdrängen, berichtete Grätz. Dass die Neuregelung auch für Krankenfahrten gelte, ergebe sich aus der Begründung, die das Taxi als öffentliches Verkehrsmittel einstufe. Er halte es für sinnvoll, vor einer solchen Maßnahme ein Anhörungsverfahren durchzuführen, obwohl es nicht vorgeschrieben sei.
Auf die Frage des Behördenvertreters Boris Schimag aus Coburg, was denn das „öffentliche Verkehrsinteresse“ sei und wie es sich von „Einzelinteressen“ der Taxiunternehmer abgrenzen lasse, entgegnete der Referent, Krankenfahrten zählten zwar nicht zum öffentlichen Verkehr. Sie stützten aber den öffentlichen Verkehr. Ohne sie wäre die Funktion des Taxis als öffentlicher Verkehr gefährdet. „Ein Mindesttarif für Mietwagen könnte Dumpingpreise verhindern“, erklärte der PBefG-Kenner. „Es ist nun die Aufgabe der Genehmigungsbehörden, einen solchen Mindesttarif zu prüfen, der ungefähr bei den Taxi-Preisen liegen könnte.“
Boris Schimag hakte nach und sagte, es bestehe ein starkes Interesse der Taxiunternehmer gerade wegen des Preiskampfs bei Krankenfahrten. Die Genehmigungsbehörden hätten hierzu wenig an die Hand bekommen und es sei unklar, ob sie eigens ein Gutachten erstellen lassen müssten. Das Thema sei eine „Riesen-Herausforderung“ für die Behörden, weil das Prozedere für dieses Vorgehen noch recht unklar sei.
Grätz gab hierzu den Rat, einen Mindesttarif nicht speziell für Krankenfahrten festzulegen, sondern dazu zu schreiben, er gelte auch für Krankenfahrten. Als Begründung dafür könne man anführen, dass es nicht im Sinne der Öffentlichkeit sein könne, dass das Taxi-Gewerbe vom Markt verschwinde.
Weil es für eine Verordnung keine Ermächtigung im Gesetz gebe, schlage er vor, für die ortsansässigen Unternehmen per Verwaltungsakt zu entscheiden und das im Amtsblatt zu veröffentlichen. Auswärtige Unternehmen solle man per Allgemeinverfügung „einfangen“, weil man ja nicht wissen könne, wer von außen auf den Markt drängen wolle.
Bislang habe nur die Stadt Leipzig einen Mindesttarif für Mietwagen eingefügt, fasste der Referent zusammen. Berlin habe einen solchen rasch angekündigt, brauche aber für die Umsetzung immer sehr lange, während in Düsseldorf bald mit einem Mietwagen-Mindesttarif zu rechnen sei. „Ich bin zuversichtlich, dass ein solches Mindestentgelt auch in weiteren Orten kommen wird“, schloss Grätz.
Weitere Ausführungen galten unter anderem den Festpreisregelungen für den Taxiverkehr, der Mobilitätsdaten-Verordnung, der Fachkunde für das Fahrpersonal, den Ordnungsnummern und dem bislang noch wenig ausgeprägten gebündelten Bedarfsverkehr. Abschließend kündigte der Landesvorsitzende Thomas Kroker an, wegen der großen Nachfrage und einiger terminlich verhinderter Nachfragenden einen Zusatztermin Ende Oktober anzubieten.
Ein erstes Online-Seminar für Genehmigungsbehörden hat Thomas Grätz bereits Anfang September im Auftrag der Fachvereinigung Nordrhein Taxi-Mietwagen e.V. abgehalten. Für Taxi- und Mietwagenunternehmer und –unternehmerinnen wird er das Thema im Begleitprogramm zur Europäischen Taximesse in Essen aufgreifen.
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