Ministerien verlangen Immunitätsnachweis

Nur wenn Fahrer und Fahrerinnen einen Impfnachweis haben (Foto), ihre Genesung nachweisen oder ein ärztliches Gutachten vorlegen können, ist die Neuregelung einfach zu handhaben. Bild: Dietmar Fund / Modelle: Busch, Rietze, Wiking
Nur wenn Fahrer und Fahrerinnen einen Impfnachweis haben (Foto), ihre Genesung nachweisen oder ein ärztliches Gutachten vorlegen können, ist die Neuregelung einfach zu handhaben. Bild: Dietmar Fund / Modelle: Busch, Rietze, Wiking
Dietmar Fund

Ab dem 15. März 2022 sollen Beförderungsdienste, die für voll- oder teilstationäre Einrichtungen zur Betreuung älterer, behinderter oder pflegebedürftiger Menschen fahren, sicherstellen, dass ihre Fahrer und Fahrerinnen entweder gegen Covid-19 geimpft oder von einer Erkrankung an dieser Virusfamilie genesen sind. Auf diesen Impf- oder Genesenen-Nachweis darf nur bei Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses verzichtet werden. Auf diese Neuregelung weist Markus Gossmann hin, Vizepräsident des Taxi- und Mietwagenverbands Deutschland e.V. (TMV) und Vorsitzender der Fachvereinigung Personenverkehr Nordrhein Taxi-Mietwagen e.V.

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Seite 6 | Rubrik Taxi-News
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