Ab dem 15. März 2022 sollen Beförderungsdienste, die für voll- oder teilstationäre Einrichtungen zur Betreuung älterer, behinderter oder pflegebedürftiger Menschen fahren, sicherstellen, dass ihre Fahrer und Fahrerinnen entweder gegen Covid-19 geimpft oder von einer Erkrankung an dieser Virusfamilie genesen sind. Auf diesen Impf- oder Genesenen-Nachweis darf nur bei Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses verzichtet werden. Auf diese Neuregelung weist Markus Gossmann hin, Vizepräsident des Taxi- und Mietwagenverbands Deutschland e.V. (TMV) und Vorsitzender der Fachvereinigung Personenverkehr Nordrhein Taxi-Mietwagen e.V.
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