taxi heute Mär./Apr. 2018
Fahrverbote sollten Sie besonnen angehen
Ende Februar 2018 hat das Bundesverwaltungsgericht ein Urteil zu Fahrverboten gefällt. Es erlaubt den Städten, bei einer Überschreitung der von der EU vorgegebenen Stickoxid-Grenzwerte strecken- oder zonen-bezogene Fahrverbote für ältere Dieselmodelle auszusprechen. Das Gericht schreibt aber auch, es sei der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu wahren und es müsse Ausnahmen für bestimmte Anwohnergruppen oder für Handwerker geben. Von Taxi- und Mietwagenbetrieben ist nicht die Rede.
Ich glaube, dass es die Politiker nicht wagen werden, den zu erwartenden Widerstand der Industrie- und Handelskammern sowie der Handwerksverbände zu übergehen. Es wird dann kaum vermittelbar sein, Ausnahmen für wenig fahrende Handwerker zuzulassen und sie dem viel fahrenden mobilen Gewerbe zu verwehren. Doch das kann man auch anders sehen: Michael Müller, Präsident des Deutschen Taxi- und Mietwagenverbands (BZP), ist davon überzeugt, dass Fahrverbote kommen. Er fürchtet, dass „Intensivnutzer“ keine Ausnahmen bekommen und dass auch Dieselmodelle ausgesperrt werden, die nach nach den Normen Euro 6 a-c zertifiziert sind. Mercedes-Benz und Volkswagen als Hauptlieferanten hätten dem BZP noch nicht mitgeteilt, wann ihre Taxis nach der Norm Euro 6 d TEMP klassifiziert bestellbar seien. Wegen dieser Unsicherheiten und der 2020 greifenden Grenzwerte für den Kohlendioxid-Ausstoß sei er im Moment ratlos, was er den verunsicherten Unternehmern empfehlen solle.
„Konkrete Ratschläge können wir nicht geben“, sagt auch Gunther Zimmermann, Geschäftsführer der Fachvereinigung Taxi und Mietwagen im Gesamtverband Verkehrsgewerbe Niedersachsen (GVN). „Die Politik hat die Unternehmer und die Verbände ratlos alleine zurückgelassen.“ Wer jetzt ein älteres Fahrzeug erneuern wolle, das noch gut laufe, sollte sich Zeit mit dem Tausch lassen. Schließlich bringe jeder Monat mehr Klarheit. Wer wegen eines Totalschadens ein neues Taxi brauche und auf dem Land arbeite, solle sich überlegen, wie oft er in „gefährdete“ Städte fahren müsse. Städtischen Unternehmern in einer solchen Notlage könne er derzeit leider ruhigen Gewissens noch gar nichts raten.
Sie als Unternehmer sollten jetzt keinesfalls überstürzt handeln, denn auch die Stadtverwaltungen brauchen ihre Zeit, um ihre Luftreinhaltepläne zu aktualisieren und umzusetzen. Noch ist ja längst nicht klar, ob der Bund die von Kommunalverbänden geforderte „blaue Plakette“ für die saubersten Dieselmodelle doch noch bringt oder gar deren zwei, wie es die Präsidentin des Umweltbundesamtes Anfang März angeregt hat. Kontrollen ohne diese Aufkleber kann sich niemand vorstellen, auch wenn sich der designierte Bundesverkehrsminister in ersten Äußerungen (noch) gegen sie sträubt.
Herzlichst Ihr
Dietmar Fund, Chefredakteur
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Inhalt dieser Ausgabe
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