Die Genehmigungsbehörde hat einen weiten Beurteilungs- und Bewertungsspielraum in der Frage, ob der Wunsch nach einer Anhebung des Taxitarifs berechtigt ist. Solange sie willkürfrei handelt, ist die Ablehnung einer Tariferhöhung nicht zu beanstanden. Insbesondere kommt es bei einer solchen Beurteilung nicht auf die wirtschaftliche Lage einzelner Unternehmer an.
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