Auf Tarifanhebung sollte man nicht alleine klagen

Wer als Taxiunternehmer wegen des angehobenen Mindestlohns alleine auf eine Tarifanhebung klagt, hat vor Gericht offenbar schlechte Karten. | Bild: Dietmar Fund
Wer als Taxiunternehmer wegen des angehobenen Mindestlohns alleine auf eine Tarifanhebung klagt, hat vor Gericht offenbar schlechte Karten. | Bild: Dietmar Fund
Dietmar Fund

Die Genehmigungsbehörde hat einen weiten Beurteilungs- und Bewertungsspielraum in der Frage, ob der Wunsch nach einer Anhebung des Taxitarifs berechtigt ist. Solange sie willkürfrei handelt, ist die Ablehnung einer Tariferhöhung nicht zu beanstanden. Insbesondere kommt es bei einer solchen Beurteilung nicht auf die wirtschaftliche Lage einzelner Unternehmer an.

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Artikel Auf Tarifanhebung sollte man nicht alleine klagen
Seite 20 | Rubrik Recht & Steuern
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