Die Stadt Baden-Baden muss zusätzlich zu den bisher vergebenen 71 Taxikonzessionen 3 neue an die Klägerin und unter Umständen 29 weitere an Wartelistenbewerber ausgeben. Das hat das Verwaltungsgericht Karlsruhe am 22. November 2017 in einem Fall mit dem Aktenzeichen 10 K 3273/15 entschieden. Das Urteil ist im Februar rechtskräftig geworden, weshalb am 12. Februar 2018 erstmals darüber berichtet wurde.
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