Taxi-Gutachten von Linne + Krause taugt zur Hinzuschätzung

Gutachten des Büros Linne + Krause – hier Thomas Krause – sieht das Finanzgericht Hamburg als gute Schätzgrundlage an. | Bild: Dietmar Fund
Gutachten des Büros Linne + Krause – hier Thomas Krause – sieht das Finanzgericht Hamburg als gute Schätzgrundlage an. | Bild: Dietmar Fund
Dietmar Fund

Die Erlöse eines Taxiunternehmers können auf der Grundlage der Jahresgesamtlaufleistungen der Taxen geschätzt werden. Dabei können grundsätzlich die Nettoerlöse pro Kilometer angesetzt werden, die sich aus einem Gutachten des Büros Linne + Krause zur wirtschaftlichen Lage des Taxigewerbes ergeben haben. Das sind die Leitsätze eines Urteils, das das Finanzgericht Hamburg am 29. August 2017 gefällt und im Dezember 2017 veröffentlicht hat. Es trägt das Aktenzeichen 2 K 238/16.

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Seite 20 | Rubrik Recht & Steuern
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