Bei Taxi-Tarifen müssen Unternehmer selbst aktiv werden

Weil die Genehmigungsbehörden ihrer Pflicht zur Marktbeobachtung nicht nachkommen, sollten Taxiunternehmer gemeinsame Tarifanträge stellen, die auf einer soliden Kosten- und Erlös-Kalkulation basieren. Das riet Rechtsanwalt Herwig Kollar bei den Conference Days.

Taxi-Präsident Herwig Kollar (hier ein Foto vom November 2021) betonte bei seinem Referat juristische Aspekte, die bei der Beantragung neuer Taxi-Tarife eine Rolle spielen. (Foto: Dietmar Fund)
Taxi-Präsident Herwig Kollar (hier ein Foto vom November 2021) betonte bei seinem Referat juristische Aspekte, die bei der Beantragung neuer Taxi-Tarife eine Rolle spielen. (Foto: Dietmar Fund)
Dietmar Fund

Aus dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) lässt sich ableiten, dass die Genehmigungsbehörden eigentlich von sich aus den Markt beobachten und die Taxi-Tarife immer wieder überprüfen müssten. In der Praxis aber geschieht dies nicht, weshalb Taxiunternehmen oder ihre Vertreter selbst aktiv werden müssen. Die bisher gängige Praxis, sich erst einmal den geltenden Tarif anzuschauen, auf benachbarte Gebiete zu blicken und dann eine Erhöhung auszuloten, vernachlässigt stiefmütterlich die wirtschaftlichen Interessen der Taxiunternehmer. Die Rechtsprechung gesteht ihnen zwar einen Unternehmergewinn zu und nicht nur die Kostendeckung, aber der Gewinn ist nur unzureichend definiert. Daher sollten Tarifanträge auf der Basis einer Kostenkalkulation und einer Erlös-Kalkulation oder wenigstens unter Vorlage von Umsatz-Nachweisen gestellt werden. Das war die Kernaussage des Vortrags, den Herwig Kollar am 31. März 2022 bei den Conference-Days von taxi heute und des HUSS-VERLAGS gehalten hat.

„Noch nie war das Thema Taxi-Tarife bundesweit so aktuell wie heute“, erklärte der Präsident des Bundesverbandes Taxi und Mietwagen e.V. (BVTM). „Auch die Verkehrsministerien der Länder beschäftigen sich damit.“

Als Rechtsanwalt schilderte der ehemalige Taxiunternehmer, der seit langem in verschiedenen Gremien des Bundesverbandes tätig ist, auch den Rechtsweg, den Unternehmerinnen und Unternehmer einschlagen könnten, wenn die Behörde nicht auf ihren Antrag eingeht. Da sie einen großen Ermessensspielraum habe, verspreche der Rechtsweg aber keine große Aussicht auf Erfolg. So hätten nur 2 von 20 Gerichtsentscheidungen mit einem Erfolg für die Taxiunternehmer geendet. Daher lautete sein Rat, einen anderen Weg mit Unterstützung der Industrie- und Handelskammern und der örtlichen Politik zu gehen.

Kollar legte eine Muster-Kostenkalkulation vor und erklärte mit ihr, wie gravierend sich die Höhe der Löhne und der Anteil der Besetztfahrten auswirken. Sein klares Fazit: „Den Mindestlohn von 12 Euro anzusetzen, wäre das absolute Minimum. Mehr als 12 Euro lassen sich vernünftig begründen, weil ein in Vollzeit arbeitender Taxifahrer auch mit diesem Mindestlohn keine Familie ernähren kann, zumindest nicht in Ballungsräumen.“

An der Online-Veranstaltung nahmen 65 von 101 angemeldeten Teilnehmerinnen und Teilnehmern ein. Nur zwei Teilnehmerinnen nutzten die Gelegenheit, im Chat Fragen zu stellen. Aus zeitlichen Gründen mussten politische Erwägungen und Ratschläge hintangestellt werden.

Interessierte können die Präsentation mit freundlicher Genehmigung des Referenten als pdf-Datei im Downloadbereich dieser Meldung herunterladen.

Logobanner Liste (Views)