Dieselpreise steigen: Kommt jetzt ein Zuschlag für jede Taxifahrt?

Der bayerische Taxi-Landesverband schlägt wegen der Energiepreisentwicklung eine schnelle Übergangslösung vor. Ein fixer Aufschlag pro Fahrt könnte bis Herbst 2026 gelten – mit klar definiertem Ausstiegsmechanismus.

Bearbeiten Weitergeben  Symbolbild: Eine Diesel-Zapfpistole im Vordergrund und ein Taxi beim Tanken im Hintergrund verdeutlichen die steigenden Kraftstoffkosten für das Gewerbe. (Bild: KI-generiert).
Bearbeiten Weitergeben Symbolbild: Eine Diesel-Zapfpistole im Vordergrund und ein Taxi beim Tanken im Hintergrund verdeutlichen die steigenden Kraftstoffkosten für das Gewerbe. (Bild: KI-generiert).

Die steigenden Dieselpreise infolge der aktuellen geopolitischen Entwicklungen im Nahen Osten verschärfen nach Darstellung des Landesverbandes Bayerischer Taxi- und Mietwagenunternehmen die wirtschaftliche Lage des bayerischen Taxi- und Mietwagengewerbes. In einem Schreiben an die Landratsämter sowie an die Verwaltungen der kreisfreien Städte empfiehlt der Verband einen befristeten Zuschlag von 1,50 Euro je Taxibeförderung.

Nach Angaben des Verbandes zählen Dieselkosten zu den zentralen variablen Ausgaben im Taxibetrieb. Aufgrund hoher täglicher Einsatzzeiten und überdurchschnittlicher Jahresfahrleistungen wirkten sich bereits geringe Preissteigerungen pro Liter deutlich auf die Betriebskosten aus. In den vergangenen Wochen habe insbesondere der Dieselpreis spürbar angezogen.

Strukturelle Belastungen durch Tarifbindung

Das bayerische Taxi-Gewerbe ist dem Verband zufolge überwiegend mittelständisch geprägt. Viele Unternehmen verfügten nur über wenige Fahrzeuge und begrenzte wirtschaftliche Reserven. Gleichzeitig seien in den vergangenen Jahren bereits erhebliche Kostensteigerungen zu verzeichnen gewesen, unter anderem im Personalbereich infolge des Mindestlohngesetzes sowie bei Versicherungen, Fahrzeug- und Kapitalbeschaffung, Wartung und Ersatzteilen.

Hinzu komme die tarifliche Regulierung des Taxiverkehrs. Die Beförderungsentgelte werden von den zuständigen Genehmigungsbehörden festgesetzt. Kurzfristige Kostenentwicklungen ließen sich dadurch nur eingeschränkt und nicht zeitnah über die Preise ausgleichen. Im Unterschied zu anderen Branchen bestehe für Taxi- und Mietwagenunternehmen nur ein begrenzter Spielraum für eigene Preisgestaltung.

Vorschlag für zeitlich befristeten Zuschlag

Als Überbrückungslösung schlägt der Verband vor, per Eilverordnung einen zeitweisen Tarifzuschlag einzuführen. Dieser soll zusätzlich zu den jeweils geltenden Beförderungsentgelten erhoben werden und 1,50 Euro je Fahrt betragen.

Die Maßnahme soll spätestens bis zum 30.09.2026 befristet sein. Alternativ soll sie vorzeitig enden, wenn die auf de.statista.com veröffentlichte Wochenstatistik „Durchschnittlicher Preis für Diesel-Kraftstoff in Deutschland“ dreimal in Folge einen Wert von unter 148 Eurocent netto beziehungsweise 1,76 Euro brutto ausweist. In diesem Fall soll der Zuschlag am Tag nach Veröffentlichung der entsprechenden Feststellung durch die Behörde im amtlichen Veröffentlichungsorgan auslaufen.

Der Zuschlag ist dem Fahrgast vor Fahrtantritt mitzuteilen. Zudem soll die entsprechende Verordnung im Taxi in Papierform mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.

Sicherung der Mobilitätsversorgung

Zur Begründung verweist der Verband auf die erhebliche wirtschaftliche Belastung durch die gestiegenen Kraftstoffpreise. Die Maßnahme sei erforderlich, um die öffentliche Beförderungsleistung aufrechtzuerhalten. Eine reguläre Tarifänderung mit entsprechenden Anpassungen und Eichumstellungen lasse sich nicht kurzfristig umsetzen und sei daher kein geeignetes Instrument für eine schnelle Entlastung.

Angesichts der unsicheren energiepolitischen Lage sei nicht absehbar, ob und wann sich die Preise wieder auf ein früheres Niveau einpendeln. Deshalb werde eine befristete Übergangsregelung empfohlen, die bei einer früheren Entspannung der Marktlage auch vorzeitig beendet werden könne. Der Stand des Merkblatts ist der 16.03.2026. (Quelle: Landesverband Bayerischer Taxi- und Mietwagenunternehmen)

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