Mindestpreise für Mietwagen in München – für Alexander Mönch von Freenow by Lyft ein „wichtiger Schritt gegen Wettbewerbsverzerrung"
Auslöser ist ein Markt, der sich in den vergangenen Jahren spürbar verschoben hat. Plattformbasierte Anbieter wie Uber oder Bolt konnten ihre Marktanteile ausbauen, vor allem über den Preis. Fahrten lagen häufig deutlich unter dem Taxitarif. Genau hier setzt die Stadt nun an. Künftig sollen sich die Preise im Mietwagenverkehr „am Grund- und Kilometerpreis des Taxitarifs orientieren“. Die Einführung des Mindestpreises für plattformbasiere Mietwagen sollen nach der nur noch als Formalie geltenden Abstimmung des Münchner Stadtrates zeitnah erfolgen.
„Dass München im zweiten Anlauf bereit ist, Mindestpreise einzuführen, ist ein wichtiges Signal für einen fairen Wettbewerb im Gelegenheitsverkehr“, erklärt Alexander Mönch. „Nachdem das Vorhaben im vergangenen Jahr noch kurzfristig gescheitert war, zeigt sich jetzt: Der Handlungsdruck ist enorm. Am Ende geht es darum, dass ein auskömmliches und legales Geschäftsmodell auf Basis eines fairen Wettbewerbs möglich ist – das ist ganz sicher auch im Interesse der Fahrgäste.“
Konkret bedeutet das: ein reduzierter, aber klar definierter Mindestpreis – etwa 5,13 Euro Grundpreis und gestaffelte Kilometerpreise. Eine Differenz zum Taxi bleibt, der Abstand wird aber deutlich begrenzt.
Erneuter Anlauf – und mehr Druck
Dass München diesen Schritt geht, ist kein Schnellschuss. Die Stadt unternimmt einen weitern Versuch, ein Mindestbeförderungsentgelt einzuführen. Zuvor waren ähnliche Ansätze politisch vertagt oder rechtlich als unsicher bewertet worden. Diesmal scheint der Druck größer. Die Taxikommission hat zugestimmt, der Stadtrat folgte. Die Taxi-Verbände sprechen von einem „entscheidenden Schritt hin zu fairen Wettbewerbsbedingungen“.
„Extreme Niedrigpreise mögen kurzfristig attraktiv erscheinen, führen aber langfristig zu Druck auf Löhne und Arbeitsbedingungen“, so Mönch weiter. „Die Entscheidung in München zeigt, dass immer mehr Städte auf diese Probleme reagieren müssen: Dauerhafte Dumpingpreise verzerren den Wettbewerb und gehen zulasten der Fahrerinnen und Fahrer. Mindestbeförderungsentgelte sind ein notwendiger Schritt, um hier gegenzusteuern und wieder mehr Balance in den Markt zu bringen.“
Die Argumentation ist bekannt: Während Taxis an Tarifpflicht und Betriebspflicht gebunden sind, konnten Mietwagenpreise bislang flexibel – und oft aggressiv – gestaltet werden. Mindestpreise sollen diese Asymmetrie zumindest teilweise ausgleichen.
Zwischen Markt und Recht
Andere Städte werden genau beobachten, wie München vorgeht. Denn die rechtliche Lage ist komplex. Kommunen dürfen Preise im Mietwagenverkehr regulieren, bewegen sich dabei aber in einem engen Rahmen. Ein Blick nach Nordrhein-Westfalen zeigt die Fallstricke: In Essen wurden Mindestpreise nach einer Gerichtsentscheidung vorläufig ausgesetzt – wegen unklarer Regelungen und Zuständigkeitsfragen. In Köln wiederum sind ab dem 1. Juni die Mindestpreise gesetzt.
„Städte wie München können dringend wichtige Impulse setzen, aber klar ist auch: Mittelfristig benötigen wir moderne und durchsetzbare Rahmenbedingungen auf Bundesebene“, erklärt Mönch. „Wir brauchen verlässliche und zeitgemäße Regeln, damit faire Wettbewerbsbedingungen nicht von Stadt zu Stadt unterschiedlich ausgestaltet werden müssen.“
München versucht, daraus zu lernen. Die Preisstruktur orientiert sich eng am bestehenden Taxitarif, vermeidet aber dessen vollständige Übertragung. Es ist ein Versuch, rechtssicher zu regulieren. Gleichzeitig bleibt eine gewisse Skepsis. Mindestpreise allein lösen nicht alle strukturellen Probleme. Nachfrageverhalten, Plattformdominanz und Kostenentwicklung bleiben bestehen. Auch innerhalb der Branche wird diskutiert, ob flankierende Maßnahmen nötig sind – etwa flexiblere Taxitarife oder eine stärkere Integration in den öffentlichen Verkehr.
Kritik der Plattformanbieter
Auf der anderen Seite formiert sich erwartbarer Widerstand. Plattformunternehmen sehen in den Mindestpreisen einen Eingriff in den Wettbewerb. Sie warnen vor steigenden Preisen für Verbraucher und einer Einschränkung von Angebot und Innovation. In der öffentlichen Debatte fällt dabei häufig der Begriff „Taxi-Steuer“. Die Maßnahme werde politisch motiviert, heißt es. Die Stadt weist das zurück und verweist auf die Notwendigkeit, bestehende Regeln durchsetzbar zu halten.
Modell mit Signalwirkung
Über München hinaus hat die Entscheidung Signalcharakter. Branchenbeobachter gehen davon aus, dass „noch in diesem Jahr mehrere Städte regulatorische Schritte unternehmen“ könnten. Damit wird das Mindestbeförderungsentgelt zu einem zentralen Instrument der Verkehrspolitik im urbanen Raum. Es steht für den Versuch, einen Markt zu stabilisieren, der durch Digitalisierung und neue Geschäftsmodelle in Bewegung geraten ist.
„Ein funktionierender Mobilitätsmarkt darf nicht darauf basieren, dass Preise immer weiter gedrückt werden – oft auf Kosten derjenigen, die die Fahrten durchführen“, so Mönch abschließend. „Die geplanten Mindestpreise in München sind ein wichtiger Schritt hin zu mehr Fairness. Um Wettbewerbsverzerrungen und Missstände wie systematische Regelverstöße aber wirksam zu bekämpfen, braucht es klare gesetzliche Leitplanken auf Bundesebene.“
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