Rücksichtsloser Radler trägt volle Schuld

Ein Radfahrer, der vom Radweg auf die Straße fährt und dann links abbiegt, muss damit rechnen, für einen Unfall alleine verantwortlich gemacht zu werden.
Dietmar Fund

Bei einer Kollision mit einem Fahrradfahrer laufen Autofahrer immer Gefahr, zumindest als mitschuldig eingestuft zu werden. Anders ging ein Fall mit dem Aktenzeichen 4 U 59/13 aus, auf den die Deutsche Anwaltshotline hinweist: Ein Radler war von einem Fahrradweg forsch auf die Straße eingebogen und wollte gleich danach nach links auf einen Feldweg abbiegen. Dabei wurde er von einem nachfolgenden Pkw erfasst, zog sich beim Sturz schwere Verletzungen zu und musste für vier Monate zu Reha-Maßnahmen.

Der Radler hatte angegeben, dass er vor dem Abbiegen ein Handzeichen gegeben habe. Der Pkw-Fahrer hingegen hatte ausgesagt, dass der Radler den rückwärtigen Verkehr nicht beachtet habe und ohne ein Handzeichen nach links gezogen sei. Deshalb habe er die Kollision trotz einer Vollbremsung und eines Ausweichmanövers nicht mehr verhindern können.

Das Oberlandesgericht Saarbrücken entschied, dass der Autofahrer weder zu schnell noch unvorsichtig gefahren sei. Der Radfahrer hingegen habe seine Sorgfaltspflicht verletzt, weil er beim Einbiegen auf die Fahrbahn fahrlässig in Kauf genommen habe, andere Verkehrsteilnehmer zu gefährden. Daher sei er für den Schaden komplett haftbar.

Logobanner Liste (Views)