VSPV schlägt Alarm: Krankenfahrten im Visier der Sparpolitik

Manchmal entscheidet sich die Zukunft einer Branche in einem Paragrafen, den außerhalb von Fachkreisen kaum jemand kennt, oder: Warum ein Gesetzentwurf in Berlin derzeit nicht nur Krankenkassen, sondern auch Taxi- und Mietwagenunternehmen beschäftigt.

Patrick Meinhardt (li.) und Sascha Waltemate üben deutliche Kritik - sowohl am GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz selbst als auch an dem in ihren Augen übereilten Vorgehen im Gesetzgebungsverfahren.| Foto: VSPV
Patrick Meinhardt (li.) und Sascha Waltemate üben deutliche Kritik - sowohl am GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz selbst als auch an dem in ihren Augen übereilten Vorgehen im Gesetzgebungsverfahren.| Foto: VSPV

Im Fall des geplanten GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes ist es § 133 des Sozialgesetzbuches V. Hinter der nüchternen Bezeichnung verbirgt sich eine Regelung, die für Taxiunternehmen, Mietwagenbetriebe und Krankentransporteure erhebliche wirtschaftliche Folgen haben könnte. Der Verband des privaten gewerblichen Straßenpersonenverkehrs Nordrhein-Westfalen (VSPV) schlägt deshalb Alarm. Kurz vor der geplanten Verabschiedung des Gesetzes wandte sich der Verband erneut an Bundestagsabgeordnete, Gesundheitspolitiker und Mitglieder des Gesundheitsausschusses. Die Forderung: Die vorgesehenen Änderungen zur Vergütung von Krankenbeförderungen sollen aus dem Gesetz gestrichen oder zumindest verschoben werden.

Streit um die Kostenentwicklung

Im Kern geht es um die Frage, wie stark die Vergütung für Krankenfahrten künftig steigen darf. Bislang dient die sogenannte Grundlohnsummenveränderungsrate als Orientierung für Vergütungsverhandlungen zwischen Krankenkassen und Leistungserbringern. Künftig soll diese Kennziffer nach dem Willen der Bundesregierung zur verbindlichen Obergrenze werden. In den ersten Jahren soll sie sogar um einen weiteren Prozentpunkt abgesenkt werden.

Für die Krankenkassen bedeutet dies eine planbare Kostenentwicklung. Für die Unternehmen bedeutet es hingegen steigende Ausgaben bei gleichzeitig gedeckelten Erlösen. Der VSPV hält die geplante Regelung deshalb für wirtschaftlich problematisch. Geschäftsführer Sascha Waltemate formuliert die Kritik bewusst einfach:

„Eine Leistung lässt sich auf Dauer nicht unter ihren Gestehungskosten einkaufen.“

Tatsächlich haben sich die Kostenstrukturen der Branche in den vergangenen Jahren deutlich verändert. Höhere Löhne, steigende Fahrzeugpreise, Versicherungen, Werkstattkosten und die zunehmende Digitalisierung belasten die Kalkulation vieler Betriebe. Genau diese Entwicklung lasse sich, so die Argumentation des Verbandes, nicht dauerhaft durch starre Vergütungsgrenzen auffangen.

Kleine Einsparung mit großen Folgen?

Der VSPV hat seine Kritik auch mit Zahlen unterlegt. Nach Berechnungen des Verbandes spart jeder Prozentpunkt geringerer Vergütungssteigerung den gesetzlichen Krankenkassen rund 20 Millionen Euro pro Jahr. Gemessen an den Gesamtausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung erscheint dieser Betrag überschaubar. Die Folgen für die Leistungserbringer könnten dagegen deutlich größer ausfallen. Nach Auffassung des Verbandes droht ein Szenario, in dem immer weniger Unternehmen bereit sind, Vergütungsvereinbarungen mit den Krankenkassen abzuschließen. Krankenfahrten würden dann nicht mehr als Sachleistung organisiert, sondern häufiger über das Erstattungsprinzip abgewickelt. Für die Patienten änderte sich zunächst wenig. Sie würden weiterhin zur Dialyse, zur Strahlentherapie oder zur Reha gelangen. Der Unterschied läge in der Abrechnung.

Statt vertraglich vereinbarter Sondertarife kämen dann häufiger reguläre Taxitarife oder andere marktübliche Preise zum Tragen. Aus Sicht des VSPV wäre das am Ende weder für die Kassen günstiger noch für die Versicherten einfacher.

Drohung aus Nordrhein-Westfalen

Der Verband belässt es nicht bei Warnungen. Für den Fall, dass die geplante Deckelung unverändert Gesetz wird, hat der VSPV bereits einen konkreten Schritt angekündigt. Ende März 2027 wolle man öffentlichkeitswirksam sämtliche Rahmen- und Vergütungsvereinbarungen mit den gesetzlichen Krankenkassen in Nordrhein-Westfalen zum Jahresende 2027 kündigen.

Noch handelt es sich um eine Ankündigung. Sie verdeutlicht jedoch, wie ernst die Branche die Entwicklung nimmt. Denn Krankenfahrten gehören vielerorts zu den wirtschaftlich wichtigen Geschäftsfeldern von Taxiunternehmen. Gerade in ländlichen Regionen und außerhalb der klassischen Nachfragespitzen sichern Dialyse-, Reha- oder Serienfahrten oft einen erheblichen Teil der Auslastung.

Kritik am Verfahren

Der Streit beschränkt sich nicht nur auf die Inhalte des Gesetzes. Der VSPV kritisiert auch das parlamentarische Verfahren. Auslöser ist die hohe Geschwindigkeit, mit der das Gesetzgebungsverfahren vorangetrieben wird. Laut dem Verband wurden umfangreiche Änderungsanträge erst wenige Tage vor der abschließenden Beratung an die Abgeordneten übermittelt. Mehrere Oppositionsfraktionen kündigten deshalb an, verfassungsgerichtlichen Eilrechtsschutz prüfen zu lassen. Allerdings hatte das Bundesverfassungsgericht am 9. Juli die Eilanträge der Bundestagsabgeordneten Janosch Dahmen (Grüne) und Ates Gürpinar (Linke) gegen das Gesetzgebungsverfahren zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz abgelehnt. Somit konnten die für den 10. Juli geplanten zweite und dritte Lesung stattfinden. Der Bundestag hat das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz anschließend wie vorgesehen beschlossen. Damit ist das Gesetz durch den Bundestag verabschiedet. Nun ruhen die Hoffnungen der Kritiker auf dem Bundesrat.

Patrick Meinhardt, Generalbevollmächtigter des Verbandes und früherer Bundestagsabgeordneter, zweifelt am Verfahren.

„Warum wird ein derart einschneidendes Gesetz mit erheblichen finanziellen Auswirkungen für jeden von uns und für die gesamte Taxibranche so mit heißer Nadel gestrickt?“, fragt er.

Auch Waltemate äußerte erhebliche Zweifel an dem Prozedere:

„Dieses sogenannte GKV-Stabilisierungsgesetz wird gerade gegen das Votum der meisten Verbände in einem Affentempo durch das Parlament gepaukt.“

Hoffnung auf die Notfallreform

Dabei liegt aus Sicht des Verbandes eine Alternative bereits auf dem Tisch. Der Bundesrat hatte darauf hingewiesen, dass die geplante Notfallreform ohnehin den gesamten Bereich Krankentransport, Krankenbeförderung und Rettungsdienst neu ordnen soll. Die Länder schlagen deshalb vor, die Regelungen zur Krankenbeförderung dort zu behandeln und nicht im Beitragssatzstabilisierungsgesetz. Für den VSPV wäre dies der sachgerechtere Weg. Die Materie könne dann im Zusammenhang mit den übrigen Reformen des Rettungswesens beraten werden – und nicht als Nebenaspekt eines Spargesetzes.

Mehr als eine Tariffrage

Für Außenstehende mag die Debatte nach einer technischen Auseinandersetzung über Vergütungsformeln klingen. Tatsächlich geht es um eine grundsätzliche Frage: Wie viel darf die Mobilität kranker Menschen kosten – und wer trägt das wirtschaftliche Risiko? Die Krankenkassen stehen unter erheblichem Kostendruck. Gleichzeitig müssen Krankenfahrten flächendeckend verfügbar bleiben. Zwischen diesen beiden Zielen bewegt sich derzeit die politische Diskussion, bei der die Taxi-Branche droht, unter die Räder zu kommen.

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