Petition gestartet: Taxigenossenschaft FFB fordert Mindestpreise für Mietwagen im Landkreis
Die Forderung der Taxigenossenschaft stützt sich auf eine Möglichkeit, die der Gesetzgeber mit der Novellierung des Personenbeförderungsgesetzes geschaffen hat. Seit 2021 können Kommunen Mindestbeförderungsentgelte für Mietwagen festlegen. Die Regelung soll verhindern, dass Fahrten zu Preisen angeboten werden, die langfristig wirtschaftlich nicht tragfähig sind und dadurch den Wettbewerb verzerren.
Blick nach München
Als Vorbild nennt die Genossenschaft die Landeshauptstadt München. Dort beschäftigen sich Politik und Verwaltung bereits seit längerem mit Mindestpreisen für Mietwagenverkehre, die häufig über Plattformen wie Uber vermittelt werden. Hintergrund waren Untersuchungen, die auf erhebliche Preisunterschiede zwischen Taxi- und Mietwagenangeboten sowie auf wirtschaftlich fragwürdige Niedrigpreise hingewiesen hatten.
Nun soll ein ähnlicher Weg auch im Landkreis Fürstenfeldbruck geprüft werden. Die Taxifunkgenossenschaft fordert eine Marktanalyse nach Münchner Vorbild und die Einbindung von Vertretern des Taxi- und Mietwagengewerbes sowie der Kommunen in den Entscheidungsprozess. Am Ende soll ein Mindestbeförderungsentgelt stehen, das sich an den jeweils gültigen Taxitarifen orientiert.
Sorge vor Preisdruck
Die Genossenschaft begründet ihren Vorstoß mit Entwicklungen, die auch außerhalb der großen Städte zunehmend sichtbar werden. Plattformvermittelte Mietwagenangebote drängen verstärkt in den suburbanen Raum und werben häufig mit Preisen, die deutlich unter den Kosten klassischer Taxifahrten liegen.
Nach Auffassung der Initiatoren führt dies zu einem strukturellen Ungleichgewicht. Während Taxiunternehmen an behördlich festgelegte Tarife, Beförderungs- und Betriebspflichten gebunden sind, können Mietwagenunternehmen ihre Preise flexibel gestalten. Die Folge sei ein wachsender Druck auf die Ertragslage der Betriebe, auf Löhne und Arbeitsbedingungen sowie auf die langfristige Stabilität der Mobilitätsversorgung.
Mehr als ein Branchenkonflikt
Die Petition stellt die Diskussion ausdrücklich in einen größeren Zusammenhang. Ein funktionierendes Taxigewerbe sei Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge. Gerade außerhalb der Ballungsräume übernehmen Taxis Aufgaben, die über den klassischen Gelegenheitsverkehr hinausgehen. Dazu zählen Krankenfahrten, Schülerbeförderungen, Nachtverkehre oder die Anbindung kleinerer Gemeinden.
Aus Sicht der Genossenschaft steht deshalb nicht allein die wirtschaftliche Situation einzelner Unternehmen auf dem Spiel. Vielmehr gehe es um die Frage, wie eine verlässliche Mobilitätsversorgung im Landkreis auch künftig sichergestellt werden kann.
Wettbewerb ja – Dumping nein
Die Befürworter eines Mindestbeförderungsentgelts betonen, dass sie keinen Wettbewerb verhindern wollen. Vielmehr solle eine Untergrenze eingezogen werden, unterhalb derer Fahrten wirtschaftlich kaum kostendeckend erbracht werden können. Dadurch sollen faire Marktbedingungen entstehen, ohne den Preiswettbewerb vollständig auszuschalten.
Nach Auffassung der Taxifunkgenossenschaft könnten Mindestpreise dazu beitragen, Sozialdumping zu vermeiden, legale Beschäftigung zu stärken und die wirtschaftliche Basis regionaler Mobilitätsanbieter zu sichern. Zudem würden Steuer- und Sozialversicherungsausfälle reduziert, die entstehen können, wenn Geschäftsmodelle dauerhaft auf nicht kostendeckenden Preisen beruhen.
Petition macht deutlich, dass die Diskussion um Mindestpreise für Mietwagen längst nicht mehr auf Großstädte beschränkt ist. Auch im Umland von München stellt sich zunehmend die Frage, wie neue Mobilitätsangebote in einen Wettbewerb eingebunden werden können, der für alle Marktteilnehmer nach denselben Regeln funktioniert. Und die Petition kommt nicht zuletzt auch der nahen Großstadt München zugute – schließlich fahren viele der Fürstenfeldbrucker Mietwagen in der bayerischen Landeshauptstadt!
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