Taxi-Festpreise in Bremen: Hansestadt öffnet den Weg für mehr Wettbewerb mit Uber und Bolt
Der Taxameter gehört seit Jahrzehnten zum vertrauten Inventar jedes Taxis. Er misst Strecke und Zeit, kalkuliert den Fahrpreis und sorgt dafür, dass jede Fahrt nach denselben Regeln abgerechnet wird. In Bremen verliert das Gerät nun einen Teil seiner bisherigen Bedeutung.
Die städtische Deputation für Mobilität, Bau und Stadtentwicklung hat beschlossen, ab dem 1. November 2026 Festpreise für vorbestellte Taxifahrten einzuführen. Kunden können dann bereits vor Fahrtbeginn erfahren, was ihre Fahrt kosten wird – unabhängig davon, ob unterwegs ein Stau wartet oder die Ampeln auf Rot stehen. Die Möglichkeit dazu besteht seit der Reform des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) im Jahr 2021. § 51 PBefG erlaubt es Kommunen ausdrücklich, für vorbestellte Taxifahrten Festpreise oder Tarifkorridore einzuführen.
Für Bremens Mobilitätssenatorin Özlem Ünsal ist die Neuregelung vor allem ein Gewinn für die Fahrgäste:
„Wer bestellt, weiß künftig vorher, was die Fahrt kostet. Kein nervöser Blick mehr auf den Taxameter, wenn es im Stau nicht weitergeht.“
Antwort auf die Plattform-Konkurrenz
Hinter der Tarifänderung steckt jedoch nicht nur der Wunsch nach mehr Transparenz. Sie ist auch eine Reaktion auf die veränderten Marktbedingungen im Gelegenheitsverkehr. Während Taxis bislang an behördlich festgelegte Tarife gebunden waren, konnten Mietwagenplattformen wie Uber oder Bolt ihren Kunden schon lange vor Fahrtbeginn einen verbindlichen Preis anzeigen. Für viele Fahrgäste wurde diese Preissicherheit zu einem entscheidenden Argument bei der Wahl des Verkehrsmittels.
Genau hier setzt Bremen nun an. Das örtliche Taxigewerbe hatte sich seit Jahren für eine entsprechende Regelung eingesetzt. Ingo Heuermann von der Bremer Fachvereinigung Personenverkehr begrüßt die Entscheidung entsprechend deutlich:
„Darauf haben wir lange hingearbeitet und freuen uns über das Ergebnis.“
Die Einführung von Festpreisen folgt damit einem Trend, der bereits in anderen Großstädten begonnen hat. München war eine der ersten Kommunen, die nach der PBefG-Novelle einen sogenannten Tarifkorridor einführte. Berlin zog 2024 nach. Beide Städte begründeten den Schritt unter anderem mit den veränderten Erwartungen der Kunden und dem Wettbewerb mit appbasierten Mobilitätsdiensten.
Festpreis ja – aber nicht für jede Fahrt
Ganz verschwindet der Taxameter allerdings nicht aus dem Bremer Taxi. Die neue Regelung gilt ausschließlich für Fahrten auf vorherige Bestellung, also etwa per Telefon, App oder E-Mail. Wer ein Taxi am Standplatz nimmt oder auf der Straße heranwinkt, fährt weiterhin zum regulären Taxitarif. Darauf weist auch die Bremer Verkehrsverwaltung ausdrücklich hin.
Anders als manche Kommunen stützt sich die Hansestadt auf eine umfangreiche Datenauswertung. Dafür wurden mehr als 100.000 Fahrdatensätze analysiert. Das Ergebnis: Rund 11,6 Prozent des durchschnittlichen Umsatzes entfallen auf verkehrsbedingte Wartezeiten. Auf dieser Grundlage wird künftig ein pauschaler Zuschlag in die Festpreiskalkulation einbezogen. Zusätzlich darf der endgültige Festpreis nur innerhalb eines festgelegten Tarifkorridors vom errechneten Referenzpreis abweichen.
Mehr Planungssicherheit für Fahrgäste und Unternehmen
Für viele Taxiunternehmen dürfte die Neuerung vor allem ein Vertriebsinstrument sein. Kunden kennen den Preis bereits bei der Bestellung und können verschiedene Angebote leichter vergleichen. Das entspricht den Erwartungen einer Kundschaft, die aus anderen Bereichen des digitalen Alltags gewohnt ist, Preise vor dem Kauf zu sehen.
Gleichzeitig bleibt der behördlich regulierte Rahmen erhalten. Anders als im Mietwagenverkehr handelt es sich nicht um freie Preisbildung. Die Kommunen legen weiterhin die Spielregeln fest und definieren die Grenzen, innerhalb derer sich Festpreise bewegen dürfen. Das soll verhindern, dass ein Preiswettbewerb entsteht, der am Ende zulasten der Unternehmen oder ihrer Beschäftigten geht.
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