Unterweisung des Mitarbeiters

Unterweisung des Mitarbeiters
Formulare
Unterweisung Mitarbeiter(in) nach §12 ArbSchG Nach § 12 Arbeitsschutzgesetz muss der/die Mitarbeiter(in) vor dem erstmaligen Gebrauch eines Arbeitsmittels (gemäß §2 Abs 1 BetrSichV) und danach einmal jährlich unterwiesen werden. Die Unterweisungsinhalte sind zu dokumentieren.​ 50 Blatt und 50 Durchschläge pro Block DIN A6 mit Abheftlochung Selbstdurchschreibend Mit Einlegekarton Nichts mehr verpassen! Mit dem HUSS - Shop Newsletter sind Sie immer auf dem neuesten Stand. Jetzt anfordern!