Mindest-Beförderungsentgelte: BVTM unterstützt Kommunen trotz Gerichtsverfahren

In Köln, Essen und München werden Mindestpreise für Mietwagen rechtlich überprüft. Der Bundesverband Taxi und Mietwagen (BVTM) sieht die Verfahren als Teil der Entwicklung einer belastbaren Rechtspraxis.

Michael Oppermann beim Symposium Taxi und Mietwagen, dass der Bundesverband zusammen mit dem Deutschen Städtetag organisiert. | Foto: Sonja Rode.
Michael Oppermann beim Symposium Taxi und Mietwagen, dass der Bundesverband zusammen mit dem Deutschen Städtetag organisiert. | Foto: Sonja Rode.

Der Bundesverband Taxi und Mietwagen unterstützt Kommunen dabei, Mindestbeförderungsentgelte für Mietwagen einzuführen und trotz laufender Gerichtsverfahren weiterzuentwickeln. Die rechtlichen Auseinandersetzungen in mehreren Städten seien aus Sicht des Verbands kein Grund, das Instrument grundsätzlich infrage zu stellen. Mit der Novelle des Personenbeförderungsgesetzes hat der Bundesgesetzgeber Kommunen die Möglichkeit eingeräumt, Mindestbeförderungsentgelte für Mietwagen festzulegen.

Nach Angaben des Bundesverbands soll das Instrument dazu dienen, auf lokale Fehlentwicklungen zu reagieren und einen Ausgleich zwischen dem regulierten Taxiverkehr und dem Mietwagenverkehr herzustellen. Gerichtliche Überprüfungen seien dabei Teil der Entwicklung einer belastbaren Rechtspraxis.

Gerichtsverfahren sollen Regelungen konkretisieren

Der Verband appelliert insbesondere an Städte und Genehmigungsbehörden, sich durch Entscheidungen in Eilverfahren nicht grundsätzlich von Mindestbeförderungsentgelten abbringen zu lassen. Beanstandungen einzelner Begründungen, Verfahren oder Bestandteile einer Verfügung bedeuteten nach Einschätzung des Verbands nicht automatisch, dass das Instrument als solches unzulässig sei.

Kommunen könnten gerichtliche Entscheidungen vielmehr nutzen, um ihre Verfügungen anzupassen und offene Rechtsfragen weiter klären zu lassen. Welche rechtlichen Anforderungen dauerhaft für Mindestbeförderungsentgelte gelten, werde sich nach Einschätzung des Verbands erst durch die weitere Rechtsprechung und insbesondere durch Entscheidungen höherer Instanzen herausbilden.

Köln legt Rechtsmittel ein

In Köln gelten seit Anfang Juni Mindestbeförderungsentgelte. Mietwagenfahrten dürfen nach der dortigen Regelung höchstens 20 Prozent unter dem vergleichbaren Taxipreis liegen.

Das Verwaltungsgericht Köln gab im Juli Eilanträgen gegen die Allgemeinverfügung statt. Nach Angaben des Bundesverbands beanstandete das Gericht unter anderem die Zuständigkeit des Oberbürgermeisters ohne Beteiligung des Rates sowie die Reichweite der Regelung.

Die rechtliche Auseinandersetzung ist damit noch nicht beendet. Die Stadt Köln hat Rechtsmittel eingelegt. Beim Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen in Münster sind laut Mitteilung Beschwerden gegen zwei Eilentscheidungen zugunsten von Bolt und eines Mietwagenunternehmens anhängig.

Essen passt Allgemeinverfügung an

Essen hatte Anfang 2026 als erste Stadt in Nordrhein-Westfalen Mindestpreise für Mietwagen eingeführt. Nach einer Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen setzte die Stadt die damalige Verfügung zunächst aus.

Anschließend überarbeitete Essen die Allgemeinverfügung und setzte sie in angepasster Form wieder in Kraft. Der Bundesverband wertet dieses Vorgehen als Beispiel dafür, wie Kommunen auf gerichtliche Hinweise zu rechtlichen Schwachstellen ihrer Regelungen reagieren können.

Drei Eilverfahren in München

Auch München hat im Juli Mindestbeförderungsentgelte für Mietwagen eingeführt. Die Preise orientieren sich nach Angaben des Bundesverbands am Münchner Taxitarif. Beim Verwaltungsgericht München sind demnach drei Eilverfahren gegen die Regelung anhängig. Entscheidungen stehen noch aus.

Parallel kontrolliert die Stadt stichprobenartig die Einhaltung der Vorgaben. Mit der Regelung verfolgt München laut Mitteilung das Ziel, die Wettbewerbsbedingungen und Arbeitsbedingungen im Mietwagenverkehr zu verbessern.

Nach Erkenntnissen des Hauptzollamtes München waren zuvor bei Kontrollen im Mietwagenbereich in erheblichem Umfang Verstöße gegen arbeits- und sozialrechtliche Vorschriften festgestellt worden.

Verband warnt vor Verallgemeinerung von Eilentscheidungen

Der Bundesverband warnt davor, einzelne Entscheidungen in Eilverfahren bereits als grundsätzliche Urteile über Mindestbeförderungsentgelte zu interpretieren. Diese Verfahren dienten zunächst einer vorläufigen rechtlichen Bewertung. Für eine dauerhafte Einordnung seien die weitere Rechtsprechung und insbesondere Entscheidungen höherer Instanzen maßgeblich.

Der Verband will Kommunen, Genehmigungsbehörden und das örtliche Gewerbe weiterhin bei der Entwicklung rechtlich tragfähiger Lösungen unterstützen. Ziel sei es, das im Personenbeförderungsgesetz vorgesehene Instrument in der kommunalen Praxis rechtssicher auszugestalten. (Quelle: Bundesverband Taxi und Mietwagen)

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