Taxi oder Uber: So groß sind die Preisunterschiede in Frankfurt und Berlin
Preisunterschiede zwischen Taxis und über Plattformen vermittelten Mietwagen sorgen weiter für Diskussionen in der Personenbeförderungsbranche. Ein Diskussionspapier des Wissenschaftszentrums Berlin für Sozialforschung sieht die schwierige wirtschaftliche Situation des Taxigewerbes jedoch nicht allein als Folge des Preiswettbewerbs. Die Untersuchung verweist auch auf Nachholbedarf bei digitaler Buchung, Kommunikation und Bezahlung.
Preisunterschiede bei Fahrten zum Flughafen
Wie deutlich sich die unterschiedlichen Preismodelle auswirken können, zeigen Momentaufnahmen von Anfang August. Für eine Fahrt vom Frankfurter Hauptbahnhof zum Flughafen zeigte die Taxi-Vermittlungsplattform Free Now einen Festpreis von 38 Euro an. Ein über Uber bestellter Mietwagen kostete für dieselbe Strecke zum betrachteten Zeitpunkt 26 Euro.
In Berlin fiel der Unterschied noch größer aus. Dort standen für die Strecke vom Hauptbahnhof zum Flughafen 60 Euro für das Taxi einem Mietwagenpreis von 35 Euro gegenüber.
Hinter den Unterschieden stehen verschiedene Vorgaben für die Preisbildung. Während Taxitarife reguliert sind, können Mietwagenplattformen ihre Preise abhängig von Nachfrage und Tageszeit gestalten. Das Taxigewerbe sieht darin einen Wettbewerbsnachteil und fordert seit Längerem stärkere Vorgaben für Plattformanbieter.
Knapp 900 Personen befragt
Das Diskussionspapier des Wissenschaftszentrums Berlin für Sozialforschung basiert auf zwei nicht repräsentativen Befragungen unter Passanten und Taxifahrgästen im Rhein-Main-Gebiet. Insgesamt nahmen im Juni knapp 900 Personen teil.
Mehr als 39 Prozent der Befragten verbanden Taxis unmittelbar mit hohen Kosten beziehungsweise stuften sie als zu teuer ein. Rund zwei Drittel derjenigen, die nach eigenen Angaben grundsätzlich kein Taxi nutzen, konnten sich vorstellen, Uber oder eine andere Mietwagenplattform zu verwenden.
Neben dem Preis spielen demnach digitale Prozesse eine Rolle. Mietwagenplattformen sind vielen Nutzern aus dem Ausland bekannt und werden insbesondere von jüngeren Menschen genutzt. Zu ihren aus Sicht der Befragten relevanten Eigenschaften gehören die digitale Bestellung sowie eine transparente und bargeldlose Abrechnung.
Digitale Vermittlung mit Nachholbedarf
Die Untersuchung sieht deshalb auch bei der Digitalisierung des Taxigewerbes Handlungsbedarf. Digitale Vermittlungswege seien noch nicht flächendeckend etabliert. Auch Taxi-Festpreise, durch die Fahrgäste die Kosten bereits vor Fahrtbeginn kennen, stehen bislang nur in einigen Städten zur Verfügung.
Ein Beispiel für die stärkere Digitalisierung der Taxivermittlung ist Free Now. Die inzwischen zum US-Mobilitätsanbieter Lyft gehörende Plattform vermittelt seit einigen Jahren ausschließlich Taxifahrten. Nach Angaben des Unternehmens werden digitale Buchung und bargeldlose Zahlung nicht mehr nur in Großstädten genutzt. Entsprechende Nachfrage gebe es auch in kleineren Städten sowie in Urlaubs- und Freizeitregionen.
Mindestpreise bleiben umstritten
Parallel zur Digitalisierung hält die Auseinandersetzung über die Preisregulierung an. Free Now und Vertreter der Taxibranche setzen sich dafür ein, die Preisgestaltung von Mietwagenplattformen stärker zu begrenzen. Hintergrund ist, dass Taxiunternehmen aufgrund regulierter Tarife ihre Preise nicht in gleichem Umfang an die Nachfrage anpassen können.
Mietwagenplattformen sollen nach diesen Vorstellungen Taxipreise nur bis zu einem festgelegten Prozentsatz unterschreiten dürfen. München, Köln, Essen und Dortmund haben entsprechende Mindestpreisregelungen bereits eingeführt oder planen solche Vorgaben. Wettbewerber bezweifeln dagegen die rechtliche Zulässigkeit einer Regulierung, die dem Schutz einer anderen Branche dienen soll.
Gerichte prüfen konkrete Regelungen
Gerichte in Leipzig, Essen und Köln haben Mindestpreisregelungen bereits aufgehoben. Nach den im Ausgangstext genannten Entscheidungen wurde das Instrument eines Mindestpreises dabei nicht grundsätzlich verworfen. Beanstandet wurde vor allem die konkrete Ausgestaltung vor Ort.
Das Verwaltungsgericht Köln bemängelte unter anderem das Verfahren zur Einführung der dortigen Regelung. Der Kölner Oberbürgermeister habe die Maßnahme ohne hinreichende Beteiligung des Stadtrats verfügt.
München verzeichnet höhere Nachfrage
In München besteht der Mindestpreis seit Anfang Juli. Free Now registrierte anschließend nach eigenen Angaben einen deutlichen Anstieg bei Neukunden. Im Nachtgeschäft sei die Nachfrage um sechs Prozent gestiegen. Dieser Zeitraum gilt als ein Marktsegment, in dem Mietwagenplattformen eine starke Stellung haben.
Die Entwicklung erlaubt bislang allerdings keine Aussage darüber, ob sich die wirtschaftliche Situation des Taxigewerbes in München nachhaltig verbessert. Die verfügbaren Zahlen zeigen lediglich die Entwicklung der Nachfrage auf der Plattform nach Einführung des Mindestpreises. (Quelle: dpa)
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