Uber und Bolt in München: Neue Mindestpreise landen vor Gericht
Seit dem 4. Juli gelten für Fahrdienste wie Uber und Bolt in München Mindestpreise, die sich am städtischen Taxitarif orientieren. Die Regelung beschäftigt nun die Justiz. Nach Angaben einer Sprecherin des Verwaltungsgerichts sind drei Eilverfahren gegen die entsprechende Allgemeinverfügung anhängig. Die Stadt kontrolliert unterdessen stichprobenartig, ob die Anbieter die Preisuntergrenzen einhalten.
Mindestpreise orientieren sich am Taxitarif
Der von der Stadt München per Satzung festgelegte Taxitarif sieht aktuell einen Grundpreis von 5,90 Euro sowie einen Kilometerpreis von 2,70 Euro vor. Für Fahrdienste werden bei der Berechnung der Mindestpreise die bei Taxen vorgeschriebenen Zuschläge nicht berücksichtigt.
Bei Fahrten, die weniger als eine Stunde vor der Abfahrt gebucht werden, beträgt der Grundpreis für Fahrdienste demnach mindestens 5,13 Euro. Bis einschließlich sieben Kilometer werden mindestens 2,43 Euro pro Kilometer fällig. Für darüber hinausgehende Strecken gilt ein Kilometerpreis von mindestens 2,25 Euro.
Vor der Einführung der Regelung lagen die Preise der Fahrdienste im Durchschnitt rund 40 Prozent unter den Taxipreisen.
Zoll stellt Verstöße gegen Sozialvorschriften fest
Hintergrund der Debatte sind auch die Arbeitsbedingungen in der Mietwagenbranche. Nach Erkenntnissen des Hauptzollamtes München verstießen Fahrdienste nahezu flächendeckend gegen arbeits- und sozialrechtliche Vorschriften. Auch Vorgaben des Mindestlohngesetzes seien regelmäßig missachtet worden.
Taxifahrer hatten vor Einführung der neuen Preisvorgaben für einen fairen Wettbewerb und Mindestpreise demonstriert.
Bolt meldet deutlichen Nachfragerückgang
Nach Angaben von Bolt ist die Nachfrage in München seit der Neuregelung innerhalb eines Monats um 44 Prozent zurückgegangen. Zudem hätten rund 40.000 Fahrten nicht mehr stattgefunden. Das Unternehmen führt diese Entwicklung auf die höheren Preise zurück.
Ob und in welchem Umfang sich der gesamte Münchner Fahrdienstmarkt seit Einführung der Mindestpreise verändert hat, geht aus den vorliegenden Angaben nicht hervor.
Stadt kontrolliert Einhaltung der Vorgaben
Das Kreisverwaltungsreferat der Stadt München überprüft die Einhaltung der neuen Preisvorgaben mit Stichproben. Ergebnisse dieser Kontrollen veröffentlicht die Behörde wegen der laufenden Gerichtsverfahren derzeit nicht.
Nach einer Marktbeobachtung des Taxi-Vermittlers Freenow orientieren sich rund 50 Prozent der angebotenen Fahrten nicht am vorgeschriebenen Mindestpreis. Zwischen den einzelnen Anbietern gebe es dabei deutliche Unterschiede.
Taxiunternehmen haben der Stadt nach Angaben des Kreisverwaltungsreferats mitgeteilt, dass die Auswirkungen der Mindestfahrpreise auf ihr Geschäft leicht spürbar seien. Freenow sieht dagegen einen deutlicheren positiven Effekt auf das klassische Taxigewerbe.
Klagen auch in anderen Städten
München ist nicht die erste deutsche Großstadt, in der Einschränkungen für Fahrdienstanbieter juristisch überprüft werden. Auch in Leipzig und Köln gab es bereits Klagen gegen entsprechende Vorgaben für Fahrdienste.
Die drei Münchner Eilverfahren sollen nun die Allgemeinverfügung zu den seit dem 4. Juli geltenden Mindestpreisen gerichtlich überprüfen. (Quelle: dpa/lby)
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