MOLO setzt auf frühe Kontrolle: Rheinland-Pfalz muss aus den Erfahrungen mit Uber lernen

Während sich Plattformanbieter wie Uber in vielen deutschen Großstädten längst etabliert haben, befindet sich ihre Expansion in Rheinland-Pfalz noch in einem vergleichsweise frühen Stadium. Genau darin sieht der Mobilitätsverband MOLO eine Chance.

Symbolbild: Eine Handreichung an die Behörden soll diese für das Thema Uber sensibilisieren - und die Möglichkeiten aufzeigen, das Taxigewerbe vor unlauterem Wettbewerb zu schützen.| Foto: KI-generiert
Symbolbild: Eine Handreichung an die Behörden soll diese für das Thema Uber sensibilisieren - und die Möglichkeiten aufzeigen, das Taxigewerbe vor unlauterem Wettbewerb zu schützen.| Foto: KI-generiert

Mit einer landesweiten Initiative wendet sich der Verband an die Genehmigungsbehörden und fordert, bestehende rechtliche Möglichkeiten konsequent auszuschöpfen, bevor sich taxiähnliche Plattformverkehre dauerhaft festsetzen.

Der Verband hat dazu allen Landkreisen und kreisfreien Städten des Landes eine Handreichung übergeben. Sie soll Verkehrsbehörden dabei unterstützen, Anträge auf Mietwagengenehmigungen genauer zu prüfen. Hintergrund ist die Sorge, dass plattformvermittelte Mietwagenverkehre zunehmend Funktionen übernehmen, die traditionell dem Taxigewerbe vorbehalten sind – allerdings ohne denselben regulatorischen Anforderungen zu unterliegen.

Konkurrenz unter ungleichen Bedingungen

Wie MOLO betont, liegt das Problem in unterschiedlichen Spielregeln. Taxiunternehmen arbeiten mit behördlich festgelegten Tarifen, unterliegen einer Beförderungspflicht und benötigen Konzessionen. Mietwagenunternehmen hingegen dürfen ihre Preise frei gestalten und müssen nach jeder Fahrt grundsätzlich zum Betriebssitz zurückkehren, sofern kein neuer Auftrag vorliegt.

Genau diese Rückkehrpflicht werde in der Praxis häufig umgangen, argumentiert der Verband. Plattformvermittelte Fahrzeuge seien dadurch vielerorts nahezu permanent im Stadtgebiet unterwegs und könnten faktisch wie Taxis agieren. Die Folge seien Wettbewerbsnachteile für regulierte Betriebe, die zusätzlich tarif- und arbeitsrechtliche Vorgaben einhalten müssten.

„Wo Mobilität zur reinen Preisfrage wird, geraten faire Arbeitsbedingungen, verlässliche Qualität und am Ende auch die Mobilitätsversorgung in der Fläche unter Druck“, sagt MOLO-Geschäftsführer Guido Borning.

Blick über das Taxigewerbe hinaus

Der Verband beschränkt seine Kritik nicht auf die Auswirkungen für Taxi- und Mietwagenunternehmen. MOLO verweist auf die besondere Struktur eines Flächenlandes wie Rheinland-Pfalz, in dem unterschiedliche Verkehrsträger eng miteinander verzahnt sind. Linienbusse, Taxis und Mietwagen übernehmen jeweils eigene Aufgaben innerhalb der Mobilitätskette.

Nach Auffassung des Verbandes könnte eine Konzentration von Plattformanbietern auf besonders rentable Fahrten langfristig auch bestehende Verkehrsangebote schwächen. Wenn wirtschaftlich attraktive Verkehre abgeschöpft würden, könne dies die Finanzierung und Stabilität anderer Mobilitätsangebote beeinträchtigen.

„Wir dürfen die einzelnen Verkehrsträger deshalb nicht isoliert betrachten“, erklärt Geschäftsführer Heiko Nagel. Neue Mobilitätsangebote könnten eine sinnvolle Ergänzung sein, dürften aber nicht auf einer Umgehung bestehender Regeln beruhen.

Hamburg als Vorbild

Als Beispiel führt MOLO die Hansestadt Hamburg an. Dort habe sich ein großer Plattformmarkt bislang nicht in vergleichbarer Weise entwickelt wie etwa in Berlin oder Köln. Der Verband führt dies auf eine konsequente Genehmigungspraxis zurück.

Kern des sogenannten Hamburger Modells ist eine intensive Prüfung von Mietwagenanträgen bereits vor Erteilung der Genehmigung. Nach Darstellung von MOLO erfolgt dies auf Grundlage des bestehenden Personenbeförderungsgesetzes und ohne zusätzliche gesetzliche Regelungen.

Rückenwind erhält diese Sichtweise durch aktuelle Gerichtsentscheidungen. Der Bundesgerichtshof bestätigte Anfang Juni 2026 die Gültigkeit der Rückkehrpflicht für plattformvermittelte Mietwagen. Zudem entschied das Verwaltungsgericht Hamburg, dass Behörden Mietwagengenehmigungen mit konkreten Auflagen versehen dürfen, um Umgehungen der Rückkehrpflicht über Vermittlungs-Apps zu verhindern.

Broschüre für die Behörden

Die nun vorgelegte Handreichung soll diese Erfahrungen auf Rheinland-Pfalz übertragen. Sie beschreibt sechs zentrale Prüfbereiche bei Mietwagenanträgen, erläutert mögliche Prüfschritte und enthält eine Checkliste für die behördliche Praxis.

MOLO wirbt dabei ausdrücklich für einen präventiven Ansatz. Ist ein Plattformanbieter erst einmal mit einer größeren Fahrzeugflotte am Markt präsent, seien spätere Korrekturen häufig mit langwierigen Verwaltungs- und Gerichtsverfahren verbunden.

Parallel dazu unterstützt der Verband Kommunen, die Mindestbeförderungsentgelte nach § 51a Personenbeförderungsgesetz einführen wollen. Städte wie Heidelberg und Leipzig haben von dieser Möglichkeit bereits Gebrauch gemacht. Aus Sicht von MOLO ergänzen sich beide Instrumente: Mindestpreise können Wettbewerbsverzerrungen begrenzen, wirksamer Schutz beginne jedoch bereits bei der Genehmigung neuer Verkehre.

Mit seiner Initiative setzt der Verband auf eine frühe Weichenstellung. Ob die rheinland-pfälzischen Behörden dem Hamburger Beispiel folgen, dürfte mitentscheiden, wie sich der Markt für plattformvermittelte Mobilitätsangebote im Land in den kommenden Jahren entwickelt.

 

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