Wenn Sparen teuer wird – Warum das neue GKV-Stabilisierungsgesetz die Krankenfahrten unter Druck setzt

Während sich die öffentliche Debatte über das neue GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz vor allem um Krankenhäuser, Ärzte und steigende Krankenkassenbeiträge dreht, blickt das Taxi- und Mietwagengewerbe mit wachsender Sorge nach Berlin. Denn dort entscheidet sich mit der GKV-Reform nichts weniger als die Zukunft vieler Taxibetriebe.

Symbolbild: Krankenfahrten gelten als wichtiger Bestandteil der ambulanten Versorgung. Die Branche sieht durch die geplante Reform Risiken für die wirtschaftliche Tragfähigkeit vieler Angebote. | Foto: KI-generiert
Symbolbild: Krankenfahrten gelten als wichtiger Bestandteil der ambulanten Versorgung. Die Branche sieht durch die geplante Reform Risiken für die wirtschaftliche Tragfähigkeit vieler Angebote. | Foto: KI-generiert

Manchmal entscheidet sich die Zukunft einer Branche nicht auf der Straße, sondern in Ausschüssen des Bundestages. Denn was auf den ersten Blick wie eine finanzpolitische Reform des Gesundheitswesens wirkt, könnte für viele Unternehmen der Krankenbeförderung zu einer wirtschaftlichen Belastungsprobe werden. Die Bundesregierung verfolgt mit dem Gesetz ein nachvollziehbares Ziel. Die gesetzliche Krankenversicherung steht unter erheblichem finanziellem Druck. Nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums steigen die Ausgaben der Krankenkassen seit Jahren deutlich stärker als deren Einnahmen.

Die Reform soll deshalb die Ausgabendynamik bremsen und die Beitragssätze stabilisieren. Künftig sollen Vergütungssteigerungen in nahezu allen Bereichen des Gesundheitswesens grundsätzlich an die Entwicklung der sogenannten Grundlohnsumme gekoppelt werden. In den Jahren 2027 bis 2029 soll dieser Wert sogar um einen weiteren Prozentpunkt abgesenkt werden. Was aus Sicht der Gesundheitspolitik wie eine Sparmaßnahme erscheint, löst bei den Unternehmen der Krankenbeförderung erhebliche Bedenken aus.

„Stille Säule“ des Gesundheitssystems

Krankenfahrten gehören zu den unsichtbaren Leistungen des Gesundheitswesens. Dialysepatienten, Menschen in der Strahlentherapie, Senioren auf dem Weg zur ambulanten Behandlung oder Patienten nach Operationen – Millionen Menschen sind jedes Jahr auf eine verlässliche Beförderung angewiesen. Nach Angaben der Branchenverbände führen Taxi- und Fahrdienstunternehmen bundesweit rund 50 Millionen Krankenfahrten jährlich durch. Für viele Betriebe stellen sie inzwischen einen wesentlichen Bestandteil des Umsatzes dar. Gerade in ländlichen Regionen bilden Krankenfahrten oft die wirtschaftliche Grundlage, um den regulären Taxibetrieb aufrechterhalten zu können.

Das Problem: Die Vergütungen für diese Fahrten werden nicht frei am Markt ausgehandelt. Grundlage sind Verträge mit den Krankenkassen nach § 133 SGB V. Bereits heute beklagen viele Unternehmen, dass die vereinbarten Entgelte häufig nur knapp kostendeckend seien.

Genau an diesem Punkt setzt die Kritik am Gesetzentwurf an.

Kosten steigen schneller als die Erstattung

Die vergangenen Jahre haben das Gewerbe erheblich belastet. Höhere Kraftstoffpreise, steigende Versicherungsprämien, neue Anforderungen an Fahrzeuge, Digitalisierungskosten und vor allem die kräftigen Anhebungen des Mindestlohns haben die Kostenstruktur vieler Unternehmen verändert.

Während zahlreiche Betriebe von Kostensteigerungen im zweistelligen Prozentbereich berichten, soll die Anpassung der Vergütungen künftig deutlich begrenzt werden. Die vorgesehene Bindung an die Grundlohnsumme bedeutet praktisch, dass Preissteigerungen künftig häufig unterhalb der tatsächlichen Kostenentwicklung bleiben könnten. Für die Unternehmen entsteht damit eine Schere zwischen Aufwand und Ertrag. Denn wenn Krankenfahrten dauerhaft nicht kostendeckend erbracht werden können, werden Betriebe ihr Angebot reduzieren oder ganz aus diesem Segment aussteigen.

Spargesetz mit Nebenwirkungen

Interessanterweise warnen nicht nur Taxi- und Mietwagenverbände vor den Folgen der Reform. Auch Ärzteorganisationen, Krankenhäuser und andere Leistungserbringer kritisieren die geplanten Vergütungsdeckelungen. Der Vorwurf lautet überall ähnlich: Die Orientierung an der Grundlohnsumme bilde die tatsächlichen Kostenentwicklungen nicht ausreichend ab.

Für die Krankenbeförderung hätte dies eine besondere Konsequenz.

Taxiunternehmen gehören zu den kostengünstigsten Anbietern im Gesundheitssystem. Fällt dieses Angebot weg, verschwinden die Beförderungsbedarfe nicht. Patienten müssen weiterhin zu Behandlungen gelangen. Die Alternative wären häufig Krankentransportwagen oder andere medizinische Beförderungsformen. Diese verursachen jedoch deutlich höhere Kosten als eine Taxi- oder Mietwagenfahrt. Und genau darin liegt das Paradox der aktuellen Diskussion. Eine Maßnahme, die kurzfristig Ausgaben begrenzen soll, könnte langfristig höhere Kosten verursachen.

Taxiverbände formulieren es drastisch: Wer die günstigsten Leistungserbringer wirtschaftlich unter Druck setzt, riskiert am Ende eine Verteuerung der gesamten Versorgungskette.

Die Forderung nach Augenmaß

Bemerkenswert ist, dass sich die Branche in dieser Frage ungewöhnlich geschlossen präsentiert. Taxi-, Mietwagen- und Krankenfahrdienstverbände haben erstmals eine gemeinsame Position vorgelegt.

Ihre Forderungen sind dabei moderat. Zum einen soll die aufwendige Einziehung von Patientenzuzahlungen künftig direkt über die Krankenkassen erfolgen. Viele Betriebe klagen seit Jahren über den hohen Verwaltungsaufwand bei kleinen Beträgen. Zum anderen verlangen die Verbände, dass tarifliche Lohnerhöhungen und gesetzliche Mindestlohnsteigerungen vollständig in den Vergütungen berücksichtigt werden können.

Besonders wichtig ist jedoch ein dritter Punkt: regionale Schiedsstellen. Diese sollen in Fällen eingreifen können, in denen die gesetzliche Deckelung offensichtlich nicht mehr mit den tatsächlichen Kostenstrukturen vor Ort vereinbar ist. Eine solche Härtefallregelung könnte verhindern, dass wirtschaftlich notwendige Krankenfahrten allein an einer bundesweiten Rechengröße scheitern.

Mehr als eine Branchenfrage

Die Diskussion um das GKV-Stabilisierungsgesetz zeigt, wie eng Gesundheits- und Verkehrspolitik inzwischen miteinander verbunden sind.

Krankenfahrten sind längst kein Randthema mehr. Sie entscheiden darüber, ob Patienten ihre Behandlungen pünktlich erreichen, ob ländliche Regionen versorgt bleiben und ob die Krankenkassen wirtschaftlich arbeiten können. Deshalb geht es bei der aktuellen Debatte nicht allein um die Interessen einer Branche. Es geht um die Frage, welchen Wert Politik und Gesellschaft einer funktionierenden Beförderungsinfrastruktur beimessen.

Das Ziel der Beitragsstabilität ist nachvollziehbar. Doch wenn Sparmaßnahmen dazu führen, dass bewährte und vergleichsweise günstige Angebote aus dem Markt gedrängt werden, könnte aus einer kurzfristigen Entlastung schnell ein langfristiges Kostenproblem werden. Noch ist das Gesetzgebungsverfahren nicht abgeschlossen. Für die Unternehmen der Krankenbeförderung bleibt die Hoffnung, dass der Gesetzgeber die Warnungen aus der Praxis ernst nimmt. Denn am Ende entscheidet nicht allein die Höhe eines Beitragssatzes über die Qualität des Gesundheitssystems, sondern auch die Frage, ob die Patienten überhaupt dort ankommen, wo ihnen geholfen werden kann. (Quelle: BVTM)

Logobanner Liste (Views)