Christian Hirte bleibt Staatssekretär: VSPV drängt auf offene Debatte zum PBefG
Nach dem Wechsel an der Spitze des Bundesverkehrsministeriums werden auch die personellen Weichen in der zweiten Führungsebene neu gestellt. Während Steffen Bilger das Amt des Bundesverkehrsministers übernommen hat, wurde Christian Hirte als Staatssekretär im Ministerium bestätigt. Beim Verband des privaten gewerblichen Straßenpersonenverkehrs Nordrhein-Westfalen (VSPV) wird diese Entscheidung positiv aufgenommen.
Hirte - zuständig fürs PBefG
VSPV-Geschäftsführer Sascha Waltemate und Patrick Meinhardt, Generalbevollmächtigter und Leiter des Hauptstadtbüros des Verbandes, gratulierten Hirte persönlich zu seiner Wiederberufung. Beide verweisen auf die bisherigen Kontakte mit dem Staatssekretär, der im Ministerium unter anderem für den Personenverkehr zuständig ist.
„Wir haben schon mehrere Treffen mit Christian Hirte in seiner relativ kurzen Amtszeit gehabt; immerhin liegen der Personenverkehr und damit die Themen Taxi und Mietwagen wie auch der ÖPNV in seiner Zuständigkeit. Wir wünschen ihm als VSPV auch weiterhin alles nur erdenklich Gute und insbesondere bei der anstehenden, zentral wichtigen Evaluierung des Personenbeförderungsgesetzes ein offenes Ohr für alle Verbesserungsvorschläge.“
Im Mittelpunkt der Erwartungen des Verbandes steht die anstehende Überprüfung des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG). Fünf Jahre nach der letzten Reform sieht der VSPV erheblichen Diskussionsbedarf. Aus Sicht des Verbandes reicht es nicht aus, lediglich einzelne Aspekte der Gesetzesänderung zu betrachten.
„Für den VSPV ist bei der Frage der Erfahrungen fünf Jahre nach der letzten Novelle des Personenbeförderungsgesetzes eine umfassende Debatte und ehrliche Bestandsaufnahme und nicht nur eine eng beschränkte Minimalanalyse angesagt“, erklärt Waltemate.
Mehr als eine „Minimalanalyse“ gefordert
Dabei rechnet der Verband durchaus mit unterschiedlichen Positionen zwischen Politik, Verwaltung und Branche. Gerade deshalb sei ein strukturierter Austausch notwendig.
„Da werden wir sicherlich nicht nur einer Meinung mit dem Ministerium sein. Umso wichtiger ist es, dass es einen breit angelegten Meinungsaustausch geben muss. Wir setzen als VSPV hierzu auch darauf, dass das Ministerium die verantwortlichen Verbände zu einem Runden Tisch einladen wird“, so Waltemate weiter.
Auch Patrick Meinhardt erwartet, dass die Diskussion über die Zukunft des Personenbeförderungsrechts in den kommenden Monaten deutlich an Fahrt aufnehmen wird. Neben dem Bundesverkehrsministerium könnten sich nach seiner Einschätzung auch die Verkehrsministerkonferenz, der Verkehrsausschuss des Bundestages sowie die Fraktionen im Parlament mit eigenen Vorschlägen in die Debatte einschalten.
„Wir gehen davon aus, dass es ein Papier der Verkehrsministerkonferenz geben wird und auch sich der Verkehrsausschuss, der gesamte Bundestag und die einzelnen Fraktionen mit eigenen Anträgen jetzt im Herbst des Themas annehmen werden. Hierzu sollte es nach unserer Einschätzung auch eine Anhörung des Verkehrsausschusses geben, denn es gibt erheblichen Gestaltungsbedarf. Und auch wenn es sich nur um eine Evaluierung handelt, wird die berechtigte Forderung nach einer Novelle und einer soliden Vorbereitung einer solchen am Ende im Raum stehen.“
Mit seiner Stellungnahme macht der VSPV deutlich, dass er die Evaluierung des Personenbeförderungsgesetzes nicht als rein formalen Vorgang versteht. Der Verband sieht darin vielmehr den Auftakt für eine grundsätzliche Diskussion über die Rahmenbedingungen von Taxi- und Mietwagenverkehr in Deutschland. Ob daraus tatsächlich eine weitere Novelle des Gesetzes entsteht, dürfte wesentlich davon abhängen, wie Politik, Behörden und Branchenvertreter die Erfahrungen der vergangenen Jahre bewerten.
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