VSPV kritisiert Beitragsstabilisierungsgesetz: „In dieser Form eigentlich nicht beschlussfähig“

Die Diskussion um die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung bleibt angespannt. Bei der Anhörung zum geplanten Beitragsstabilisierungsgesetz im Bundestag wurde deutlich, dass viele Experten den Handlungsbedarf zwar anerkennen, den vorliegenden Gesetzentwurf jedoch kritisch sehen.

Patrick Meinhartd (li.) und Sascha Waltemate vom VSPV waren bei der Anhörung zum geplanten Beitragsstabilisierungsgesetz im Bundestag als Zuhörer zugegen.| Foto: VSPV
Patrick Meinhartd (li.) und Sascha Waltemate vom VSPV waren bei der Anhörung zum geplanten Beitragsstabilisierungsgesetz im Bundestag als Zuhörer zugegen.| Foto: VSPV

Für den Verband des privaten gewerblichen Straßenpersonenverkehrs Nordrhein-Westfalen VSPV e.V. ist das Ergebnis eindeutig: Das Gesetz werde seinem Anspruch nicht gerecht. Dabei fiel bereits die Zusammensetzung der Anhörung eine gewisse Einseitigkeit auf. Obwohl mehr als 90 Sachverständige geladen waren, erhielt kein Verband, der die gewerblichen Leistungserbringer im Bereich Krankenbeförderung und Krankentransport vertritt, einen Platz als Sachverständiger. VSPV-Geschäftsführer Sascha Waltemate und der Generalbevollmächtigte sowie Leiter des Hauptstadtbüros, Patrick Meinhardt, konnten die Sitzung lediglich als Zuschauer verfolgen.

Bund muss mehr finanzielle Verantwortung übernehmen

Im Mittelpunkt der Debatte standen vor allem die Einnahmen der gesetzlichen Krankenversicherung. Mehrere Sachverständige kritisierten, dass der Bund Leistungen mit familienpolitischem Charakter sowie die Versicherung von Empfängern staatlicher Transferleistungen nicht ausreichend finanziere. Entsprechend deutlich fiel die Forderung aus, der Bund müsse seiner finanziellen Verantwortung stärker nachkommen. Gleichzeitig wurde auf die steigenden Belastungen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber hingewiesen.

Auch die Ausgabenseite spielte eine wichtige Rolle. Der Vorstandsvorsitzende der Deutschen Krankenhausgesellschaft, Dr. Gerald Gaß, machte in der Anhörung deutlich, dass Leistungserbringer die Finanzierungslücken der Krankenkassen nicht aus eigener Kraft schließen könnten. Wer Leistungen für die gesetzliche Krankenversicherung erbringe, könne dauerhaft nicht unter wirtschaftlich tragfähigen Bedingungen arbeiten.

Nicht nur die Krankenhäuser brauchen mehr Geld

Die Einschätzung, dass der Bund bei der Finanzierungslücke in der Pflicht sei, teilt auch der VSPV. Aus Sicht des Verbandes gilt diese Verpflichtung aber nicht nur für Krankenhäuser, sondern ebenso für private und gewerbliche Anbieter von Krankenbeförderung und Krankentransport. Gerade in diesen Bereichen stehen Unternehmen seit Jahren unter Kostendruck, während Personal-, Energie- und Fahrzeugkosten kontinuierlich steigen.

Sascha Waltemate zog nach der Anhörung ein nüchternes Fazit:

„In der Anhörung wurde deutlich, dass sämtliche Sachverständige den Gedanken der Beitragsstabilisierung zwar grundsätzlich begrüßten, jedoch unisono aus ihrer jeweiligen fachlichen Perspektive den Gesetzesentwurf für ungeeignet hielten, dies zu leisten.“

Noch deutlicher wurde Patrick Meinhardt.

„Euphorie war bei niemandem zu spüren; ganz im Gegenteil: Es gab keinen einzigen Sachverständigen, der dieses Gesetz als den großen Wurf bezeichnet hätte, noch nicht einmal als einen kleinen Wurf. Diese Anhörung vermittelte das ungute Gefühl einer Pflichtveranstaltung und man kann nur zu der Schlussfolgerung kommen: Dieses Gesetz ist unausgegoren und in dieser Form eigentlich nicht beschlussfähig.“

Für die Branche der Krankenbeförderung ist die Diskussion von erheblicher Bedeutung. Denn die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung entscheidet letztlich auch darüber, welche Vergütungen für Krankentransporte und Krankenfahrten künftig möglich sind. Die Anhörung hat gezeigt, dass viele Beteiligte Reformbedarf sehen. Ob das Beitragsstabilisierungsgesetz dafür die passende Antwort liefert, daran bestehen derzeit jedoch erhebliche Zweifel.

 

Logobanner Liste (Views)