BVTM erhöht Druck auf Kommunen: Mindestpreise für Mietwagen ordnen den Wettbewerb!
Der Bundesverband Taxi und Mietwagen (BVTM) liefert nun eine politische und juristische Handlungsanleitung, wie Städte und Kommunen auf diese Entwicklung reagieren können. Die Botschaft ist eindeutig: Mindestbeförderungsentgelte für Mietwagen – kurz MBE – seien derzeit das wirksamste Instrument gegen ruinösen Wettbewerb im app-vermittelten Verkehr.
Die Bedeutung dieses Papiers reicht dabei über das Taxigewerbe hinaus. Denn die Handlungsanleitung richtet sich ausdrücklich an kommunale Entscheidungsträger. Sie soll Rathäusern und Genehmigungsbehörden einen rechtssicheren Weg aufzeigen, wie sie auf Marktverwerfungen reagieren können, ohne auf langwierige bundespolitische Reformen zu warten. Der Verband argumentiert dabei nicht allein mit den Interessen des Taxigewerbes. Auffällig ist vielmehr, auf wen sich das Papier stützt: Zollbehörden, Gutachter und das Bundesverfassungsgericht.
Zollkontrolle in Köln, München und Berlin
Besonders deutlich fallen die Einschätzungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit aus. Der Zoll Köln verweist auf problematische Geschäftsmodelle im Mietwagenbereich:
„Über die Einsicht in die tatsächlichen Fahrdaten sehen wir: Zum Teil werden durch Barzahlungen Schwarzlöhne generiert, die sich die Fahrer dann einstecken, und schon kommt es zu dem Betrug gegenüber den Sozialleistungsträgern.“
Auch der Zoll München spricht von strukturellen Problemen:
„Die Feststellungen betreffen vorrangig Verstöße gegen sozialversicherungsrechtliche Melde- und Beitragspflichten sowie gegen das Mindestlohngesetz. Nach derzeitiger Einschätzung liegen in zahlreichen Fällen keine vereinzelten Unregelmäßigkeiten vor, sondern zumindest teilweise strukturell angelegte Geschäftsmodelle.“
Der Zoll Berlin zieht daraus eine klare Schlussfolgerung:
„Im Ergebnis bleibt festzuhalten, dass es unbedingt erforderlich ist, um zu verhindern dass das Taxigewerbe gänzlich vom Markt verdrängt wird, Mindesttarife im Mietwagenunternehmensbereich einzuführen.“
PBefG liefert die Lösung
Der BVTM nutzt diese Aussagen gezielt, um den politischen Druck auf Städte zu erhöhen. Denn seit der Reform des Personenbeförderungsgesetzes verfügen Kommunen über ein Instrument, das lange gefordert wurde. § 51a PBefG erlaubt es Genehmigungsbehörden ausdrücklich, „zum Schutz der öffentlichen Verkehrsinteressen“ tarifbezogene Regelungen und insbesondere Mindestbeförderungsentgelte festzulegen.
Für viele Kommunen war allerdings bislang unklar, wie weit dieser Handlungsspielraum tatsächlich reicht. Genau hier setzt die neue Handlungsanleitung an. Sie übersetzt juristische Möglichkeiten in konkrete Verwaltungsschritte: Daten erheben, politische Entscheidung vorbereiten, bestehende Modelle prüfen und anschließend per Allgemeinverfügung Mindestpreise einführen – möglichst mit Sofortvollzug.
Dabei verweist der Verband auf Städte wie München, Köln, Essen oder Heidelberg, die bereits entsprechende Regelungen beschlossen oder eingeführt haben.
Von Gutachten gestützt
Rückenwind erhält die Argumentation zusätzlich durch mehrere Gutachten. So kommt IGES Mobility in einer Untersuchung für die Stadt Dortmund zu dem Schluss:
„Ein Mindestbeförderungsentgelt für Mietwagen ist eine notwendige Voraussetzung zum Ausgleich der Preisgestaltungsmöglichkeiten im Taxi- und Mietwagenverkehr und sogar das einzig dafür geeignete kommunale Instrument.“
Noch grundsätzlicher formuliert es das Bundesverfassungsgericht bereits in einem älteren Urteil. Würden Mietwagenunternehmen ohne Tarifbindung und Kontrahierungszwang wie Taxis agieren dürfen, könne dies „durch Unterbietung des Taxitarifs die Wettbewerbsfähigkeit des Taxenverkehrs untergraben“. Die Debatte über Mindestbeförderungsentgelte entwickelt sich damit zunehmend zu einer Grundsatzfrage kommunaler Verkehrspolitik. Es geht längst nicht mehr nur um Taxitarife oder App-Rabatte. Im Kern steht die Frage, welche Regeln künftig für einen Mobilitätsmarkt gelten sollen, in dem digitale Plattformen auf öffentliche Daseinsvorsorge treffen.
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