BVTM zieht Bilanz zu vier Jahre PBefG-Novelle: Viel Gesetz, wenig Umsetzung

Es hätte ein Meilenstein sein sollen – geworden ist es vor allem ein Versäumnis. Vier Jahre nach Inkrafttreten der Novelle des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) zeigt sich der Bundesverband Taxi und Mietwagen (BVTM) enttäuscht.

Eigentlich bietet das PBefG auch eine Vielzahl an Möglichkeiten, dem Wildwuchs der Plattformbetreiber Einhalt zu gebieten - nur die Kommunen nutzen diese viel zu selten.| Foto: BVTM
Eigentlich bietet das PBefG auch eine Vielzahl an Möglichkeiten, dem Wildwuchs der Plattformbetreiber Einhalt zu gebieten - nur die Kommunen nutzen diese viel zu selten.| Foto: BVTM

In einem Online-Meeting zur Vorstellung der neuen Lern-App „TaxiTrainer“ zog Präsident Herwig Kollar eine Bilanz, die sich mit einem Wort zusammenfassen lässt: „Ernüchternd!“

Dabei klangen die Ziele des Gesetzes im Jahr 2021 durchaus ambitioniert: Eine klare Abgrenzung zwischen Taxi- und Mietwagenbetrieb, faire Wettbewerbsbedingungen, und eine Qualitätsoffensive durch bessere Schulung des Fahrpersonals. Der Gesetzgeber hatte erkannt, dass das Aufkommen von Plattformdiensten wie Uber und Bolt das traditionelle Taxigewerbe zunehmend unter Druck setzte – rechtlich wie wirtschaftlich.

Was auf dem Papier steht – und was in der Praxis fehlt

Im Gesetz finden sich neue Instrumente, die durchaus Wirkung entfalten könnten: die Möglichkeit zur Festlegung von Mindestbeförderungsentgelten für Mietwagen, reduzierte Genehmigungen, eine überarbeitete fachliche Qualifikation. Nur: Umgesetzt wurde wenig.

„Wir müssen jetzt ernüchtert feststellen, dass die Verwaltung dem Gesetzgeber nicht folgt“, sagt Kollar.

Insbesondere die sogenannte „Kleine Fachkunde“, die als Nachweis für Grundkenntnisse im Fahrdienst dienen soll, wurde bundesweit bislang in keiner Kommune verbindlich eingeführt.

„Das ist ein Skandal“, so Kollar weiter.

Es mangele nicht an rechtlicher Grundlage, sondern schlicht an politischem Willen.

Mindestpreise? Fehlanzeige

Auch bei der Einführung von Mindestpreisen für Mietwagen zeigten viele Städte bislang Zurückhaltung.

„Wir sehen das nicht nur bei der Fahrerlaubnis, wir sehen das in fast allen anderen Bereichen auch. Das Einzige, was bisher umgesetzt wurde, ist der Festpreis im Taxi und damit die Flexibilisierung des Taxitarifs“, so der Präsident.

Ansonsten würden alle anderen Instrumente in der Novelle von den Kommunen werden nicht beachtet. Auch bei den Mindestbeförderungsentgelten für Mietwagen gebe es eine so zögerliche Haltung, dass man eigentlich auch schon von Verweigerung sprechen müsste. Auch Vizepräsident Hermann Waldner unterstrich die Position des Verbands: Die MBE sind ein Mittel für fairen Wettbewerb, Plattformen können es sich nicht leisten, dagegen zu verstoßen. Schon rechtlich sei dies nicht möglich, aber auch in der Öffentlichkeit würde sie eine Ignoranz der gesetzlichen Regelungen in schlechtes Licht rücken. Waldner:

„Wir glauben, das Mindestbeförderungsentgelte für Mietwagen das einzige Instrument zum Erhalt des Taxigewerbes sind“.

Festpreise dagegen würden schon häufiger eingesetzt. Nach Waldners Worten werde dieses Instrument auch im Wettbewerb benötigt, um Kunden zu halten. Verbindliche Festpreise kennen besondern jüngere Kunden und sie wollten das haben. „In Berlin wird die vorherige Bezahlung des Fahrpreises in der App am 4. August eingeführt, die technischen Voraussetzungen seien jetzt dafür geschaffen“.

Eine App gegen den Stillstand

Doch anstatt sich über den Reformstau zu ärgern, will der Verband selbst zur Qualitätssicherung beitragen – und hat mit „TaxiTrainer“ ein eigenes digitales Lernwerkzeug vorgestellt. Geschäftsführer Michael Oppermann nennt sie „die beste App zur Vorbereitung auf die kommende Prüfung“. Mit 166 Fragen aus den Bereichen Verkehrsverhalten, Überfallsicherheit und Inklusion lässt sich das Wissen systematisch auffrischen. Das Beste daran: Sie ist kostenlos – und lässt sich bequem auch am Halteplatz nutzen.

Die App simuliert auch die realistische Prüfung: 16 Fragen in 60 Minuten, mindestens zwölf müssen korrekt sein. Mit erläuternden Texten zu jeder Antwort und dem Hinweis, ob die Frage für Taxi, Mietwagen oder den gebündelten Bedarfsverkehr besonders relevant ist.

Die Bitte des Bundesverbandes: Laden Sie die App „TaxiTrainer“ herunter und testen Sie sie. Und im Idealfall geben Sie auch eine Bewertung ab. Denn das ist in allen Appstores gleich – die Zahl der Bewertungen entscheidet über das Ranking.

Der Verband macht klar: Qualität in der Personenbeförderung ist nicht verhandelbar. Die Hoffnung auf freiwillige Umsetzung gesetzlicher Vorgaben hält man für illusorisch.

„Es braucht leider einfach den gesetzlichen Zwang“, so der Tenor. Denn: „Wir fahren nicht nur Autos – wir fahren Menschen.“

Ein Satz, der mehr Wahrheit enthält, als manchen Entscheidungsträgern bewusst sein dürfte.

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