Mindestpreis für Mietwagen: Heidelberg greift als erste Stadt durch

Die Stadt reagiert auf die zunehmende Preiskonkurrenz durch Plattformanbieter wie Uber. Künftig gelten in Heidelberg klare Preisuntergrenzen für Mietwagen – Verstöße sind ordnungswidrig. Der Beschluss stößt bundesweit auf Aufmerksamkeit.

Blick auf die Stadt Heidelberg, in der ab August ein verbindlicher Mindesttarif für Mietwagen gilt. | Foto: Mateo Krossler via Unsplash
Blick auf die Stadt Heidelberg, in der ab August ein verbindlicher Mindesttarif für Mietwagen gilt. | Foto: Mateo Krossler via Unsplash

Die Stadt Heidelberg hat eine Allgemeinverfügung erlassen, mit der ein Mindestbeförderungsentgelt für Mietwagen eingeführt wird. Die Regelung tritt am 1. August 2025 in Kraft und gilt ab diesem Zeitpunkt unmittelbar. Ziel ist es, gegen unlautere Preisunterbietungen im Mietwagenverkehr, insbesondere durch plattformbasierte Anbieter, vorzugehen.

Herwig Kollar, Präsident des Bundesverband Taxi und Mietwagen, kommentiert:

„Heidelberg macht hier vieles richtig und taugt damit als Vorbild auch für andere Städte. Mit der Allgemeinverfügung macht Heidelberg unlauteren Dumping-Angeboten wirksam den Garaus. Ich beglückwünsche unsere Mitglieder in Heidelberg zu diesem großen Erfolg und bedanke mich an dieser Stelle für die gute und enge Zusammenarbeit im Vorfeld dieser Entscheidung.“

Berechnungsmodell orientiert sich am Taxitarif

Die Höhe des Mindestbeförderungsentgelts wird anhand des geltenden Taxitarifs berechnet. Als Grundlage dienen der Grundpreis und der Kilometerpreis des Taxitarifs. Auf diesen Betrag wird zunächst ein Aufschlag von fünf Prozent aufgeschlagen, um typische Wartezeiten abzudecken. Anschließend erfolgt ein Abschlag von 7,5 Prozent, um die wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit von Mietwagenunternehmen zu berücksichtigen. Daraus ergibt sich ein Mindestentgelt, das 2,875 Prozent unter dem reinen Fahrpreis eines Taxis ohne Wartezeit liegt.

Rabatte und Sonderpreise unzulässig

Das so festgelegte Mindestentgelt darf zu keiner Zeit unterschritten werden – auch nicht durch Rabatte, Sonderangebote oder Rückvergütungen (Cashbacks). Verstöße gegen diese Regelung stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können mit Sanktionen geahndet werden.

Ausnahme für Krankenfahrten

Eine Ausnahme sieht die Verfügung lediglich für Mietwagen vor, die ausschließlich für Krankenfahrten eingesetzt werden und bei denen eine vertraglich geregelte Vergütung mit einer Krankenkasse besteht.

Maßnahme mit Signalwirkung

Mit der Einführung des Mindestbeförderungsentgelts reagiert Heidelberg auch auf die jüngsten bundesweiten Proteste von Taxifahrerinnen und -fahrern, die sich für Mindestpreise im Mietwagenverkehr eingesetzt hatten. Zeitgleich arbeitet die Stadt an einem Tarifkorridor für den Taxiverkehr, um eine systematische Unterbietung durch Mietwagen zu verhindern. Heidelberg ist damit die erste Kommune in Deutschland, die eine solche Regelung verbindlich einführt.

Die veröffentlichte Allgemeinverfügung finden Sie hier.

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