Das Bundeskabinett hat am 23. Februar 2022 den von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil vorgelegten Gesetzentwurf beschlossen, der eine Erhöhung des Mindestlohns auf 12 Euro ab dem 1. Oktober 2022 vorsieht. Gleichzeitig wird die Verdienstgrenze für geringfügig Beschäftigte von 450 auf 520 Euro angehoben. Mit dem Gesetz soll außerdem die Höchstgrenze für eine Beschäftigung im Rahmen von „Midi-Jobs“ von monatlich 1.300 auf monatlich 1.600 Euro angehoben werden.
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