Geplanter Mindestlohn-Anstieg: Taxiverbände schlagen Alarm
Die Mindestlohnkommission hat am 27. Juni 2025 beschlossen, den gesetzlichen Mindestlohn in zwei Stufen anzuheben. Zum 1. Januar 2026 soll er auf 13,90 Euro steigen, ein Jahr später – zum 1. Januar 2027 – auf 14,60 Euro. Der Beschluss fiel einstimmig aus und geht auf einen Vermittlungsvorschlag der Kommissionsvorsitzenden zurück.
Entscheidung in wirtschaftlich angespanntem Umfeld
Laut Begründung der Kommission wurde die Entscheidung im Rahmen einer Gesamtabwägung getroffen. Ziel sei es, den Mindestschutz von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zu sichern, faire Wettbewerbsbedingungen zu erhalten und negative Auswirkungen auf die Beschäftigung zu vermeiden. Maßstab für die Entscheidung waren die Kriterien des Mindestlohngesetzes und der Geschäftsordnung der Kommission.
Der Beschluss erfolgt in einer Phase anhaltender wirtschaftlicher Stagnation. Die deutsche Wirtschaft sieht sich laut Kommission mit strukturellen und konjunkturellen Problemen sowie externen Schocks konfrontiert. Nach einer Phase stark steigender Verbraucherpreise in den Jahren 2021 bis 2023 habe sich die Preisentwicklung zuletzt normalisiert. Für 2026 wird eine wirtschaftliche Erholung erwartet.
Kritik aus dem Taxi- und Mietwagengewerbe
Scharfe Kritik an der Mindestlohnerhöhung kommt vom Taxi- und Mietwagenverband TMV. Dessen Hauptgeschäftsführer Patrick Meinhardt wirft der Kommission vor, dem politischen Druck vor dem SPD-Parteitag nachgegeben zu haben. Die geplante Anhebung auf fast 15 Euro sei wirtschaftlich nicht tragbar und werde in weiten Teilen der Wirtschaft, insbesondere im Taxi- und Mietwagensektor, zu Insolvenzen führen. Dort sei der Preisdruck durch Plattformanbieter wie Uber bereits jetzt existenzbedrohend. Meinhardt spricht in diesem Zusammenhang von einem „Taxi-Tod auf Raten“.
Bericht und Anhörung als Entscheidungsgrundlage
Die Kommission stützt ihre Entscheidung unter anderem auf Erkenntnisse aus ihrem Fünften Bericht an die Bundesregierung. Dieser wurde gemeinsam mit dem Beschluss veröffentlicht. Zudem wurde eine Anhörung gemäß § 10 Abs. 3 MiLoG durchgeführt, deren Ergebnisse in einem Ergänzungsband dokumentiert sind. Einzelne Aspekte der Entscheidung wurden innerhalb der Kommission unterschiedlich bewertet. In der Gesamtschau hält das Gremium die beschlossenen Schritte jedoch für vertretbar, um den gesetzlichen Mindestschutz weiterzuentwickeln und den Entwicklungen am Arbeitsmarkt sowie in der Konjunktur Rechnung zu tragen.
Unterstützung aus der Politik
Bundeswirtschaftsministerin Reiche begrüßte die Einigung der Kommission. Die einvernehmliche Entscheidung sei ein positives Signal für die Sozialpartnerschaft. Laut Reiche bleibe die Unabhängigkeit der Mindestlohnkommission ein wichtiger Grundsatz, wie auch im Koalitionsvertrag festgehalten.
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