Die Entscheidung ist eindeutig – und bringt Bewegung in einen bislang klar formalisierten Prozess. Zwar betont das Gericht, dass eine vorherige Genehmigung im Regelfall weiterhin erforderlich bleibt, macht jedoch eine zentrale Einschränkung: Wenn alle medizinischen und gesetzlichen Voraussetzungen für eine Kostenübernahme erfüllt sind, darf die Krankenkasse diese nicht allein mit dem Verweis auf eine fehlende Genehmigung verweigern. Das heißt: Die Form darf nicht über dem Inhalt stehen.
Wörtlich heißt es in der Begründung:
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