Rotlichtverstoß ist nicht gleich Rotlichtverstoß

Von außen wirkt es oft eindeutig: Wer bei Rot über die Ampel fährt, begeht einen Verstoß. Doch die Wirklichkeit im Straßenverkehr ist komplizierter – und die Bewertung durch Gerichte oft ebenso.
Rotlichtverstöße sind nicht nur eine Bußgeldsache, sondern bergen auch ein hohes Risiko für alle Verkehrsteilnehmer. Bild: GreenOptix/stock.adobe.com
Rotlichtverstöße sind nicht nur eine Bußgeldsache, sondern bergen auch ein hohes Risiko für alle Verkehrsteilnehmer. Bild: GreenOptix/stock.adobe.com
Thomas Kanzler
Gerichtsurteile, die überraschen

Wann liegt ein Rotlichtverstoß vor? Welche Rolle spielt die Absicht? Und was ist, wenn man bei Gelb noch schnell Gas gibt? Vier Entscheidungen deutscher Gerichte geben einen Einblick, wie eng das Recht am Verkehrsalltag ausgerichtet ist.

Wer bei Grün in den Stau fährt, kann einen Rot-Verstoß begehen

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Artikel Rotlichtverstoß ist nicht gleich Rotlichtverstoß
Seite 23 | Rubrik Recht & Steuern
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