Das Oberlandesgericht Dresden hat als Berufungsinstanz am 11. Juni 2025 einen auch für die Taxi- und Mietwagenunternehmen bedeutsamen Beschluss gefasst (Az. 4 U 88/25). Der Fall: Ein Versicherungsnehmer war mit seinem Mercedes auf der A4 unterwegs, als plötzlich der rechte Hinterreifen platzte. Das Fahrzeug geriet ins Schleudern, Teile flogen umher und so entstanden am Kfz weitere Schäden. Der Versicherungsnehmer forderte Ersatz der aufgetretenen Schäden von seiner Vollkaskoversicherung mit der Argumentation, er habe vor dem Knall zwei laute Poltergeräusche wahrgenommen. Möglicherweise habe ein Fremdkörper auf der Fahrbahn den Schaden ausgelöst.
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