Wer Fristen oder Formalien versäumt, riskiert den Taxibetrieb
Ein Taxiunternehmer beantragte etwa sechs Wochen nach dem formellen Ablaufdatum die Wiedererteilung seiner Genehmigung. Bereits bei der letzten Wiedererteilung war die Genehmigung wegen verspäteter Antragstellung in Gefahr, jedoch drückte der Sachbearbeiter offensichtlich ein Auge zu. Diesmal war die Behörde aber nicht kulant, sondern erteilte die frei gewordene Genehmigung als Neuvergabe einem anderen Bewerber. Dagegen wollte unser Unternehmer vorgehen. Das erstinstanzliche Verwaltungsgericht verweigerte aber die beantragte Prozesskostenhilfe mit der Begründung fehlender hinreichender Erfolgsaussichten.
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