Der Fall begann mit einer Routinekontrolle. Zwei Polizisten beobachteten einen Autofahrer, der während der Fahrt auf einem kleinen Gerät herumtippte. Sie stoppten ihn – und verhängten ein Bußgeld in Höhe von 150 Euro. Außerdem gab es einen Punkt in Flensburg. Der Mann wehrte sich: Er habe kein Mobiltelefon benutzt, sondern lediglich an seiner E-Zigarette die Dampfleistung eingestellt.
Das Amtsgericht Siegburg sah das anders. Es bewertete das Verhalten als Nutzung eines „elektronischen Geräts mit Berührungsbildschirm“. Das Oberlandesgericht Köln bestätigte nun diese Einschätzung.
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