Rechtsstreit, Rückruf – und die Frage nach der Verantwortung
In mehreren Dieselmodellen, darunter dem weit verbreiteten XC60 mit Euro-5-Norm, wurden laut Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) unzulässige Abschalteinrichtungen verbaut. Die rechtliche Bewertung ist eindeutig – und für Volvo folgenreich. Im Zentrum steht eine temperaturabhängige Steuerung der Abgasrückführung. Zwischen 15 und 30 Grad Celsius arbeitet die Abgasreinigung regulär, außerhalb dieses Bereichs wird die Rückführung nahezu abgeschaltet. Das KBA bewertet diese Strategie als unzulässige Abschalteinrichtung – eine Einschätzung, die auch der Europäische Gerichtshof (EuGH) in vergleichbaren Fällen bereits bestätigt hat.
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